
Bekommt ein Elternteil Unterhalt, so muss der berechtigte Elternteil nicht einer ganztägigen Beschäftigung nachgehen bis die Kinder 14 Jahre alt sind.
Die Unterhaltsreform zum 01. Januar 2008 hat bei den Gerichten die Vereinfachungsregel nicht abgeschafft. In der Frage der sogenannten Erwerbspflicht, ob der Elternteil, der Unterhalt bekommt und ein gemeinsames Kind betreut, arbeiten gehen muss, müssen die Gerichte im Zusammenhang mit dem Unterhalt immer noch pauschal urteilen.
Nach einer Scheidung oder Trennung, kann vom Elternteil, der einen Anspruch auf Unterhalt hat, die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit des betreuenden Elternteils nicht verlangt werden, bevor das Kind 14 Jahre alt ist.
Leben Kinder, die das zweite Schuljahr noch nicht beendet haben, mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil zusammen, so braucht der Unterhalt erhaltende betreuende Elternteil „lediglich einer Halbtagsbeschäftigung nachzugehen“. (OLG Düsseldorf, AZ 7 UF 119/08).
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt