
Der Unterhalt für Kinder ist gesetzlich geregelt. Doch immer wieder gibt es Unsicherheiten bei den Elternteilen, wann Ihre Kinder welche Ansprüche haben und was gezahlt werden muss. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.
Unterhalt steht Kindern gesetzlich zu. Die Höhe des Unterhalts variiert jedoch je nach Einkommen und Kindesalter. Mit der Düsseldorfer Tabelle können Sie feststellen, welchen Unterhaltsanspruch Ihr Kind hat.
Ein Anspruch auf Unterhalt kann jedoch verfallen, wenn man sich nicht darum kümmert.
Wenn der Unterhaltspflichtige ALG II erhält ist dies aber zum Beispiel kein Grund, keinen Unterhalt mehr an sein minderjähriges Kind zu zahlen. Er bleibt zahlungspflichtig. Auch wenn ein Kredit für Luxusgüter aufgenommen wurde, muss der Unterhalt normal weiterbezahlt werden.
Ebenfalls muss ein Vater seinen Job für den Unterhalt seines Kindes verbessern. Hohe Fahrtkosten zur Arbeit dürfen den Unterhalt nicht verringern. Im Zweifel muss der Unterhaltspflichtige sogar umziehen.
Ist ein Elternteil leistungsfähig, will aber den Unterhalt nicht zahlen, gibt der Staat dem Kind einen Unterhaltsvorschuss. Den holt sich der Staat von dem Zahlungspflichtigen wieder zurück.
Anspruch auf zusätzliche Leistungen
Im Unterhalt sind Kosten für eine Kinderbetreuung nicht enthalten. Diese Kosten, zum Beispiel für den Kindergarten, müssen zusätzlich anteilig übernommen werden. Auch Sonderbedarf muss zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden. Zu Sonderbedarf gehört zum Beispiel eine kieferorthopädische Behandlung.

Die Rolle der Großeltern beim Unterhalt
Wenn beide Elternteile kein Einkommen haben, haften die Großeltern von beiden Seiten für den Unterhalt. Allerdings müssen Mutter und Vater nachweisen, dass es Ihnen entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist, für den Unterhalt aufzukommen. So zahlen Großeltern nur in Ausnahmefällen Unterhalt für die Kinder.
Unterhalt und Erwerbspflicht
Bekommt ein Elternteil Unterhalt, so muss er keinen Vollzeitjob haben bis die Kinder 14 Jahre alt sind. So darf die Mutter auch in Teilzeit arbeiten, wenn das Kind die Betreuung braucht.
Der Unterhalt für Kinder kann durch eine Vereinbarung der Eltern über die Höhe nicht zu Lasten der Kinder begrenzt werden. Und wenn der Zahlungspflichtige Elternteil mehr verdient, muss er trotz Vereinbarung mehr Unterhalt zahlen.

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