
Äußert sich der Vater nicht zum Vornamen seines neugeborenen Kindes wird das Recht der Namensgebung der Mutter allein übertragen. Die Geburtsurkunde ist ein unentbehrliches Dokument.
Die Eltern des Kindes sind verheiratet und leben in Trennung. Die Mutter des Kindes hat mehrfach den Vater dazu aufgefordert, sich zum Vornamen des Neugeborenen zu äußern, damit die Geburtsurkunde beantragt werden kann. Der getrennt lebende Ehemann wollte sich nicht beim Vornamen für das Kind beteiligen, weil er annahm, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein.
Bei der Geburtsurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument das beispielsweise für Arztbesuche, Anträge von Sozialleistungen unentbehrlich ist. Will sich der Vater des neugeborenen Kindes nicht dazu äußern, so das AG Berlin Weißensee, welchen Vornamen das Kind tragen soll und wird der Vorname des Kindes dringend benötigt, um es standesamtlich registrieren zu lassen, so kann der Mutter das "Recht auf Namensgebung" allein übertragen werden. (Amtsgericht Berlin-Weißensee, 27 F 767/09)
Wolfgang Büser

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