HAUSBAU
Kosten für den Hausbau unter Kontrolle halten
Wer ein Haus baut, muss mit verschiedenen Kosten. Damit Bauherren die Kosten für den Hausbau nicht aus dem Ruder laufen.
Wie das Haus nach dem Hausbau aussehen soll, wissen viele junge Bauherren oft sehr genau. Doch bevor Sie zum ersten Mal über die Schwelle des eigenen Heims treten, muss das Haus geplant und gebaut sein – davor müssen Sie Bau-, Bauträger-, Architekten- und Grundstücksverträge abschließen, deren Bestimmungen für den Normalverbraucher oft nur schwer zu durchschauen sind. Damit der Hausbaur stressfrei abläuft und die Kosten nicht in die Höhe schießen, empfieht es sich, auch das Kleingedruckte genau zu studieren – und sich im Zweifelsfall professionell beraten zu lassen, etwa bei den Verbraucherzentralen.
Kosten beim Hausbau – eine Checkliste
- Verträge für den Hausbau genau prüfen: Zu einem Bau- oder Bauträgervertrag gehören zwingend Bau- und Leistungsbeschreibungen. Viele Unternehmen aber machen dort für den Hausbau nur vage Angaben zu den verwendeten Materialien und zu deren Qualität. Es empfiehlt sich, auf detaillierten, eindeutigen Formulierungen zu bestehen, bis hin zur genauen Typbezeichnung beispielsweise für die Fliesen im Flur und in der Küche.
- Wer beim Hausbau für welche Kosten aufkommt: Das kleine Wort „bauseits“ kann für Sie teuer werden! Denn alles, was laut Vertrag bauseits zu stellen ist, bezahlen Sie. Das ist bei Strom und Wasser durchaus üblich; dennoch sollten Sie sich vor Vertragsabschluss genau informieren, was als Eigenleistung beim Hausbau gilt und folglich auf ihre Rechnung geht.
- Termine beim Hausbau planen: Ein allzu früh gelegter Termin für den Auszug aus der alten Wohnung wird zum Stressfaktor, wenn Ihr neues Zuhause wegen schlechten Wetters noch ohne Dachstuhl dasteht…
- Vorsicht aber auch beim Vertragstext: Es finden sich gern einmal Klauseln darin, die das Risiko einer verspäteten Fertigstellung komplett auf den Bauherren abwälzen sollen. Hüten Sie sich vor einseitig belastenden Regelungen, mit denen das von Ihnen beauftragte Unternehmen die Bauzeit sanktionslos überschreiten kann.
- Keine Lücken lassen: Ihre Abschlagszahlungen während der Bauphase sollten immer den Bauabschnitten entsprechen. Vertragsbestimmungen, nach denen Sie weit im Voraus für noch gar nicht erbrachte Leistungen zu zahlen haben, sollten Sie vermeiden. In den Vertrag ebenfalls nicht hinein gehört die Möglichkeit für die Baufirma, die Bauleistung einseitig zu verändern.
- Mängel nach dem Einzug: Auch der Hausbau bis zum Einzug gut geklappt hat - Manche Mängel werden erst nach dem Einzug sichtbar. Dann ist es gut, wenn in Ihrem Vertrag eindeutige Regelungen zur Gewährleistung und zur Mängelbeseitigung getroffen wurden; das gilt auch für ausstehende Restarbeiten. Sie sollten in solchen Fällen ein vertragliches Leistungsverweigerungsrecht haben, sprich: erst dann die letzte Rate zahlen müssen, wenn alles auch wirklich in Ordnung ist.
- Hausbau mit Folgekosten: Erfüllen die vorgesehenen Materialien die Energiesparverordnung? Denn das müssen sie, wenn Sie Fördergelder beantragt haben. Außerdem verursachen minderwertige Dämmstoffe später höhere Folgekosten für Strom und Gas.