
Wenn die Kaltmiete steigt, sind viele Mieter schockiert. Wie Mieter tun sollten, wenn eine Mieterhöhung ins Haus steht.
Für den Mieter ist es eine unschöne Sache, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung verlangt. Das darf er natürlich; allerdings nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Vorgaben.
Mieten dürfen innerhalb von drei Jahren nicht stärker als um 20 Prozent ansteigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze betrifft die Nettokaltmiete – die Nebenkosten sind davon ausgenommen. Der örtliche Mietspiegel schränkt die Mieterhöhung ebenfalls ein: Erhöht werden darf innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses ohnehin nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ist die Mieterhöhung begründet und fristgerecht - drei Monate vorher - eingegangen, hat der Vermieter ein Anrecht darauf, dass der Mieter der Erhöhung vor Inkrafttreten schriftlich zustimmt. Andernfalls droht eine Zustimmungsklage. Wer die Forderung für unberechtigt hält (etwa, weil eine falsche Vergleichsmiete herangezogen wurde), sollte sich beispielsweise von einem Mieterverein beraten lassen und der Mieterhöhung gegebenenfalls nur teilweise zustimmen, also nur in dem Umfang, den man für berechtigt hält.
Ein weiterer Kostenfaktor für Mieter sind Renovierungen. Was vielen nicht klar ist: Mieterhöhungen wegen Modernisierungen laufen „extra“ und fallen nicht unter die 20-Prozent-Regelung. Hier gilt, dass 11 Prozent der anteiligen Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Das kann dazu führen, dass sich ein Haus oder eine Wohnung innerhalb weniger Jahre um deutlich mehr als 20 Prozent verteuern.
Foto: © polylooks.de - PeJo29

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