
Für Eltern und Familien gibt es in Sachen Rente einige Besonderheiten. Worauf es bei Kindererziehungszeiten, Pfege, Hinterbliebenen- und Riester-Rente ankommt.
Elten können sich Kindererziehungszeiten für die eigene Rente anrechnen lassen. Später erhalten sie mehr Rente. Worauf Eltern bei den Kindererziehungszeiten achten sollten.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden 3 Jahre Kindererziehungszeit, für früher geborene Kinder ein Jahr, anerkannt. Der erziehende Elternteil ist während der Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung so gestellt, als hätte er einen Durchschnittsverdienst erzielt und daraus Beiträge gezahlt. Durch die Kindererziehungszeiten erhöht sich der Anspruch auf Rente für jedes nach 1991 geborene Kind monatlich um rund 78 Euro in den alten und um rund 69 Euro in den neuen Bundesländern.
Die Beiträge werden vom Staat aus Steuern gezahlt. Drei Jahre Kindererziehungszeit entsprechen in den alten Bundesländern einer Beitragszahlung von rund 17.604 Euro.
Wer während der Kindererziehung arbeitet, profitiert trotzdem von den Kindererziehungszeiten. Neben den Beiträgen aus dem Arbeitslohn wird zusätzlich die Kindererziehungszeit für die spätere Rente gutgeschrieben, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wer nach der dreijährigen Kindererziehung in der Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Teilzeit arbeitet und mit der Teilzeitarbeit nicht mindestens ein durchschnittliches Einkommen erreicht, kann eine Aufwertung der Rente erhalten. Die Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit werden dann um die Hälfte aufgewertet. Höchstgrenze ist der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Voraussetzung ist, dass man mindestens 25 Jahre rentenversichert ist.
Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängern sich die Kindererziehungszeiten. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Anwartschaft auf die Rente gutgeschrieben, wenn gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren erzogen werden. Dadurch kann - neben dem Anspruch aus den Kindererziehungszeiten - für die Erziehungsleistung nochmals ein Anspruch von bis zu 60 Euro mehr Rente entstehen, ohne dass die Erziehenden hierfür Beiträge zahlen müssen. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass man bis zum Beginn der Rente 25 Jahre im Rentenkonto zusammenbekommen hat.

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