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VOLLMACHT

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Es gibt drei verschiedene Verfügungen, mit denen sich persönliche Angelegenheiten regeln lassen. Da sie grundsätzlich unterschiedliche Adressaten haben, sind sie für verschiedene Lebensumstände einsetzbar.

Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung wenden Sie sich direkt an Ihren behandelnden Arzt. Der Arzt ist verpflichtet, nur solche Behandlungen durchzuführen, für die er das Einverständnis des Patienten hat. Deshalb ist diese Verfügung notwendig, um Ihrem Arzt Ihren Willen darzulegen, wenn Sie dies in der aktuellen Situation nicht können, etwa weil Sie bewusstlos sind. Entscheidend ist dies vor allem, wenn es darum geht, Wünsche zur Fortführung oder zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu äußern.

Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Sinne tätig zu werden, wenn Sie selbst dies nicht mehr können. Je nach Umfang der Vollmacht kann der Bevollmächtigte für fast alle Lebensbereiche tätig werden. Experten empfehlen, dass die Vollmacht nach außen sofort gültig sein soll. Alle weiteren Regelungen zu Bedingungen zur Nutzung der Vollmacht und detaillierte Ausführungen, welche Angelegenheiten wie zu regeln sind, sollten Sie im sogenannten Innenverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten festlegen.

Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist für den Fall gedacht, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Dies ist immer dann nötig, wenn Entscheidungen getroffen und Geschäfte getätigt werden müssen, Sie selbst es aber nicht können. Gibt es in dieser Situation keinen Bevollmächtigten, bestellt das Gericht einen Betreuer, der Sie vertritt. Mit der Betreuungsverfügung erklären Sie in erster Linie gegenüber dem Vormundschaftsgericht, welche Person Sie sich als Betreuer wünschen. Darüber hinaus können Sie regeln, wie Ihre Angelegenheiten erledigt werden sollen.

Tipp: Verfügungen miteinander kombinieren
Die weitest reichende Vorsorge können Sie treffen, indem Sie alle drei Verfügungen miteinander kombinieren. Die Betreuungsverfügung können Sie leicht in die Vorsorgevollmacht integrieren. Die Patientenverfügung sollten Sie jedoch in einem gesonderten Dokument erstellen.

© Heike Nordmann: Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Keine Frage offen, 192 S., € 12,90, ISBN 978-3-448-08722-2.

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Klärchen 23.05.12 - 09:33 Uhr
Wunschkaiserschnitt Hi, also zum Thema "Wunsch...
Scudici 22.05.12 - 22:36 Uhr
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FreshStyle77 22.05.12 - 17:44 Uhr
Klomottengeld wer hat ...Zitat von manjana40 Hallo ....
katy09 21.05.12 - 21:39 Uhr
nich erklärbares verha...Du solltest auf keinen Fall...
Luna1990 21.04.12 - 20:59 Uhr
Schnwager oder nicht? ...Hallo Leute. Ich mache mir ...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
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Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
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