
Wann Sie eine Patientenverfügung aufsetzen sollten und für welche Fälle die Patientenverfügung geeignte ist, lesen in diesem Artikel.
Der Deutsche Juristentag hat sich im September 2006 dafür ausgesprochen, dass Patientenverfügungen auch für Situationen verbindlich sein sollen, in denen der Sterbeprozess noch nicht unmittelbar bevor steht oder schon begonnen hat. Mit dieser Forderung wurde noch einmal das Ergebnis der Arbeitsgruppe »Patientenautonomie am Lebensende« des Bundesjustizministeriums von 2004 unterstrichen. Was folgte, war eine kontroverse öffentliche Debatte zur Reichweite von Patientenverfügungen, die bis heute nicht beendet ist. Angesichts der aktuell unklaren Rechtslage sollte in Patientenverfügungen festlegt sein, für welche Lebenslagen die Verfügung gelten soll.
Patientenverfügung für den Sterbeprozess
Unstrittig ist es, in der Patientenverfügung Bestimmungen für den Fall zu treffen, in denen der Sterbeprozess begonnen hat oder der Tod absehbar ist. Hier geht es vor allem darum, den natürlichen Verlauf des Sterbens nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beeinflussen. Mit diesem Geltungsbereich sollten Sie Ihre Patientenverfügung beginnen.
Patientenverfügung vor der Sterbephase
Wesentlich schwieriger ist es, Festlegungen für die Fälle zu treffen, in denen das Sterben nicht absehbar ist. So ist es möglich, Menschen mit schwersten Hirnschädigungen mit medizinischen und pflegerischen Maßnahmen über einen langen Zeitraum, teilweise auch Jahre am Leben zu erhalten. Besonders diskutiert wird die Anwendung der Patientenverfügung für Menschen im Wachkoma und mit schwerer Demenz.
Auf jeden Fall sollten Sie genau festlegen, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll. Denn wenn Sie nur pauschal bestimmen, dass Sie beispielsweise grundsätzlich nicht wiederbelebt werden möchten, könnte das im Zweifelsfall auch dann zur Anwendung kommen, wenn gute Aussichten bestehen, nach der Behandlung wieder ein erfülltes Leben führen zu können.
Patientenverfügung bei bestehenden schweren Krankheiten
Wenn Sie die Diagnose für eine schwere, auch tödlich verlaufende Krankheit erhalten haben, sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung darauf besonders eingehen. Besprechen Sie mit einem Arzt, welchen Verlauf die Krankheit nehmen kann und welche Behandlungsmaßnahmen welche Folgen haben können.
Je konkreter Sie in Ihrer Verfügung werden, desto besser lassen sich Ihre Wünsche nachvollziehen. Achten Sie besonders auf eine Aktualisierung. Dank des medizinischen Fortschritts ergeben sich eventuell innerhalb kurzer Zeit neue Möglichkeiten zur Behandlung und Vermeidung von Nebenwirkungen.
Muster:
Für den Fall, dass ich _______ (Name, Adresse), mich nicht mehr selbst zu meiner medizinischen Behandlung und Pflege äußern kann, erkläre ich in dem nachfolgenden Text dazu meinen Willen. Dies gilt, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat und auch, wenn mein Tod aufgrund einer schweren Krankheit in nächster Zeit absehbar ist, ohne dass der Sterbeprozess begonnen hat.

© Heike Nordmann: Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Keine Frage offen, 192 S., € 12,90, ISBN 978-3-448-08722-2.

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