
Jeder kann in die Situation geraten, die eigenen Dinge nicht selbst in die Hand nehmen zu können. In diesem Fall ist eine Vertretung nur über einen Bevollmächtigten und eine Vorsorgevollmacht möglich.
Finanzielle Angelegenheiten
Schon für eine simple Geldabhebung vom Girokonto oder eine Überweisung ist die Unterschrift des Kontoinhabers notwendig. Oft reicht es nicht aus, wenn Sie Ihren Lebenspartner, Eltern oder Kinder als Unterschriftsberechtigte für das Girokonto benannt haben. Die Unterschriftsberechtigung bezieht sich nämlich nur auf Geldgeschäfte, die im direkten Zusammenhang mit diesem speziellen Konto erledigt werden. Die Auflösung des Sparbuchs, die Verwaltung des Aktiendepots oder die Umschichtung von Krediten sind so nicht möglich. Hierzu berechtigt nur eine umfängliche Vollmacht.
Umgang mit Behörden und Versicherungen
Gerade im Fall von Krankheit oder Unfall sind diverse Schriftwechsel mit Behörden und Versicherungen notwendig, z.B. der Antrag auf Krankenhaus-Tagegeld oder Meldungen an die Rentenversicherung. Alle diese Unterlagen müssen von der betroffenen Person selbst unterschrieben werden. Auch hier ist eine Vollmacht nötig, damit andere handeln können.
Persönliche Entscheidungen
Mit der Patientenverfügung können Sie dem Arzt Ihre Vorstellungen zur Behandlung mitteilen. Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden, gibt es jemanden, der Ihre Wünsche wirkungsvoll vertreten kann. Auch wenn es darum geht zu entscheiden, ob und wohin Sie umziehen, benötigen Sie einen Bevollmächtigten, wenn Sie selbst nicht handeln können. Das gilt erst recht wenn es um den Einsatz freiheitsbeschränkender Maßnahmen wie Bettgitter oder Beruhigungsmittel geht.
Beispiel
Frau H. liegt nach einem Oberschenkelhalsbruch im Krankenhaus. Nach der notwendigen Operation und aufgrund ihrer schlechten körperlichen Verfassung wird ihrer Tochter klar, dass Frau H. nicht länger ohne Hilfe zu Hause leben kann. Als sie regelmäßige Hilfs- und Pflegedienste sowie den Umbau der Wohnung ihrer Mutter beauftragen will, stößt sie schnell an Grenzen, da sie ohne Vollmacht nicht für ihre Mutter handeln kann.
Tipp: Rechtzeitig eine Vollmacht erteilen
Warten Sie nicht zu lange, um eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Optimalerweise haben Sie jederzeit eine Vertrauensperson, die für Sie wenigstens die alltäglichen Bankgeschäfte sowie den Schriftverkehr mit Behörden und Versicherungen übernehmen kann.

© Heike Nordmann: Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Keine Frage offen, 192 S., € 12,90, ISBN 978-3-448-08722-2.

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