
Grundsätzlich kann jeder Arbeitslosengeld II (Alg II) erhalten, der zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, hilfebedürftig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Das heißt aber gleichzeitig, dass er nicht vorher Arbeitslosengeld I (Alg I)bezogen haben muss. In vielen Fällen schließt sich allerdings dem Arbeitslosengeld I (Alg I), das jemand nach Verlust seiner Arbeit bezieht und das völlig unabhängig davon gewährt wird, ob man reich oder arm ist, das Arbeitslosengeld II (Alg II) an.
Ein weiterer Unterschied zum Arbeitslosengeld II (Alg II) liegt darin, dass das Arbeitslosengeld I (Alg I) nur begrenzt gezahlt wird und es die meisten Arbeitslosen nur zwölf Monate beziehen können.
Im Gegensatz dazu wird das Arbeitslosengeld II (Alg II) unbegrenzt gezahlt. Allerdings erhält man immer nur einen Bescheid über sechs Monate. Das hängt aber mit „verwaltungspraktischen Gründen“ zusammen. Die ARGE bzw. Gemeinde will die Möglichkeit haben, festzustellen, ob der Arbeitslosengeld II-Bezieher noch alle Voraussetzungen für den Bezug erfüllt.
Neben denjenigen, die zunächst Arbeitslosengeld I (Alg I) bezogen haben und danach Arbeitslosengeld II (Alg II) erhalten, gibt es eine weitere Gruppe von Arbeitslosengeld II-Beziehern, die nie Arbeitslosengeld I (Alg I) bezogen haben, weil sie entweder zu kurz (weniger als zwölf Monate in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit) oder gar nicht gearbeitet haben.
Das Arbeitslosengeld II (Alg II) soll das Existenzminimum des Einzelnen abdecken. Wenn dies durch das Arbeitsentgelt nicht möglich ist, wird das Arbeitslosengeld II (Alg II) auf diese Gelder „aufgestockt“. Man bekommt also neben seinem Arbeitsentgelt Arbeitslosengeld II (Alg II). Das Gleiche gilt für Leistungen des Staates, die der Betreffende erhält, und die aber nicht ausreichen, um seinen Lebensunterhalt zu decken.
Der Lebensunterhalt einer Einzelperson ist nach Auffassung des Gesetzgebers dann gedeckt, wenn sie 347 Euro im Monat „zum Leben hat“ und die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung aufbringen kann.
Ausnahmsweise können Ältere Arbeitslosengeld I (Alg I) bis zu 24 Monate (seit dem 1.1.2008!) erhalten, wenn sie mindestens 58 Jahre alt sind und 48 Monate gearbeitet oder in einem entsprechenden „Versicherungspflichtverhältnis“ gestanden haben.

© Jürgen Brand: Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Keine Frage offen, 192 S., € 12,90, ISBN 978-3-448-08724-9.

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