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MIETE

Wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten

Miete: Wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten

Sie wollen wegen einem Mangel die Miete mindern, sind sich aber unsicher, wie Sie dabei vorgehen sollen? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, die Sie bei einer Mietminderung beachten sollten.

Bei einem Mangel die Miete zu mindern, ist Ihr gutes Recht. Doch unterläuft Ihnen dabei ein Fehler, können Sie sich viel Ärger einhandeln. Wenn Sie sich an die folgenden Hinweise halten, sollte Ihnen das nicht passieren.

Erster Schritt: Mängel zur Mietminderung anzeigen

Stellen Sie einen Mangel fest, müssen Sie den umgehend Ihrem Vermieter mitteilen, völlig unabhängig davon, ob Sie die Miete mindern wollen oder nicht. Ohne diese Mängelanzeige haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Schaden behoben wird. Und die Miete dürfen Sie auch nicht mindern.In Ihrem Schreiben schildern Sie den Mangel möglichst genau. Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass er dazu verpflichtet ist, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Setzen Sie ihm eine (ausreichende) Frist, den Mangel zu beheben. Und kündigen Sie an, dass Sie die Miete um einen bestimmten Betrag kürzen werden.


Zum Musterschreiben für eine Mietminderung

Zweiter Schritt: Mietminderung umsetzen

Haben Sie den Mangel bemerkt, dann dürfen Sie ab sofort die Miete mindern. Sie müssen nicht erst abwarten, bis Ihr Schreiben den Vermieter erreicht oder bis die Frist abläuft, die Sie dem Vermieter gesetzt haben. Entscheidend ist nur, dass Sie dem Vermieter den Mangel umgehend mitteilen, denn dazu sind Sie als Mieter verpflichtet (§ 536c Abs. 2 BGB).

Fällt am 5. November die Heizung aus, dann sollten Sie noch am gleichen Tag den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Rufen Sie ihn an und schicken Sie Ihre Mängelanzeige per Einschreiben hinterher. Ist er telefonisch nicht zu erreichen und bekommt er die Nachricht erst vier Tage später, so dürfen Sie dennoch ab dem 5. November die Miete mindern.

Üblicherweise werden Sie Ihre Miete im Voraus bezahlen. Daher steht Ihnen das Recht zu, die Miete rückwirkend zu kürzen. In der Praxis heißt das: Beim nächsten Zahlungstermin kürzen Sie die Miete entsprechend. Aber nur für den abgelaufenen Monat. Denn womöglich wird der Mangel in dem Monat behoben, für den Sie vorauszahlen.

Tipp: Mietkürzung

Kürzen Sie sofort die Miete, drohen Sie Mietminderung zumindest an oder zahlen Sie nur unter Vorbehalt. Überweisen Sie ganz normal Ihre Miete, gilt das als Indiz, dass Sie nichts zu beanstanden haben.






© Haufe/Das Erste: Nöllke, Matthias: Miete und Nebenkosten. Keine Frage offen; ISBN 978-3-448-08723-9






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