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ELTERNGELD

Fragen und Antworten zum Elterngeld

Paar mit Babybett

Welchen Anspruch haben Sie auf Elterngeld? Zu dieser und weiteren Fragen rund um das Elterngeld finden Sie hier Antworten, Tipps und Rechenbeispiele.

In diesem Artikel:

Seit Januar 2007 gibt es das Elterngeld. Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die bis zur Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, egal ob angestellt oder selbstständig. Die Höhe des Betrages errechnet sich aus dem vorangegangenen Erwerbseinkommen. Mindestens werden dem betreuenden Elternteil 300 Euro ausgezahlt, höchsten 1.800 Euro. Bewegt sich das Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro erhält der entsprechende Elternteil 67 Prozent dessen, was er verdient hat. Liegt das Erwerbseinkommen unterhalb von 1.000 Euro steigt die Ersatzrate bis zu 100 Prozent. Je geringer demnach das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Oberhalb von 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate dann auf 65 Prozent. Eltern, die einen Anspruch auf Elterngeld haben (siehe unten), aber vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, bekommen den Elterngeld-Grundbetrag von 300 Euro.

1. Welche Voraussetzungen für Anspruch auf Elterngeld sind nötig?

Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hauptsächlich in Deutschland wohnen (Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Entwicklungshelfer und Deutsche Staatbürger, die vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind).
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben.
  • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.


Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.

Baby beim Krabbeln
Elterngeld ist als Unterstützung für Eltern gedacht, die aufgrund der Betreuung ihres Kindes im ersten Lebensjahr nicht voll erwerbstätig sind.

2. Erhalten Adoptiv- und Pflegeeltern Elterngeld?

  • Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt leben. Für Adoptivkinder kann als Ausnahme für die Dauer bis zu 14 Monaten (längstens bis zum Abschluss des achten Lebensjahres) bezogen werden.
  • Bei Pflegeeltern übernimmt ohnehin das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt für das Kind. Verwandet bis dritten Grades und ihre Ehepartner haben Anspruch auf Elterngeld, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder tot sind. Sie müssen dann die übrigen Vorraussetzungen erfüllen, wie die übrigen Eltern.

3. Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Elterngeld kann maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen (Ausnahme: Alleinerziehende). Um die vollen 14 Monate Elterngeld zu bekommen, muss der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen. In dieser Zeit muss er ganz oder teilweise auf Erwerbseinkommen verzichten.

Außerdem gibt es eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich um die Kinderbetreuung kümmert, muss mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen.

Lesen Sie weiter: Alleinerziehende, Mutterschaftsgeld, Elterngeldhöhe

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mary8077 20.05.13 - 21:14 Uhr
Wer hibbelt mit mir? T...Guten Abend ihr Lieben, und...
claude88 20.05.13 - 21:06 Uhr
Juhu!Endlich Schwanger...Hallo ihr Lieben! Wie geht ...
Friend1107 20.05.13 - 21:01 Uhr
Es will einfach nicht ... Hey Beccy! Hört sich irgen...
Friend1107 20.05.13 - 13:06 Uhr
Rotbraune Schmierblutu... Hallo Crazycoco! Ja, es st...
LyLy 10.11.12 - 11:15 Uhr
Wer hibbelt mit mir? T...so hier darf weiter zusamme...
Naynay 29.07.12 - 21:54 Uhr
Wer hibbelt mit mir?Hallihallo, ich bin auf der...
Tinki 15.11.12 - 10:06 Uhr
Juhu!Endlich Schwanger... Hallo  Endlich hat es gekl...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
LyLy 10.11.12 - 11:15 Uhr
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Naynay 29.07.12 - 21:54 Uhr
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jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
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Tinki 15.11.12 - 10:06 Uhr
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