
TÜV Rheinland testete aufblasbares Wasserspielzeug und Schwimmartikel von Strandbuden in Frankreich, Italien und den Niederlanden. Das Ergebnis: Jedes zweite Produkt dürfte eigentlich in Europa nicht verkauft werden.
TÜV Rheinland hat 88 Luftmatratzen und aufblasbares Wasserspielzeug am Strand in beliebten europäischen Urlaubsorten gekauft und dann geprüft. 43 Wasserspielzeuge waren nicht verkehrsfähig: Schlechte Qualität, Belastung mit Weichmachern, abgerissene Kleinteile und Babyschwimmsitze, die keine Sicherheit bieten.
Babyschwimmsitze müssen die Vorgaben für Schwimmlernhilfen erfüllen; sie sind kein Wasserspielzeug, sondern gelten als Schutzausrüstung. So sollen sie unter anderem gewährleisten, dass die Kinder nicht kentern. Auch müssen Hinweise zu Altersgruppe und Körpergewicht der Kinder vorhanden sein. Eine spielzeugähnliche Gestaltung ist bei einem Verkauf in der EU nicht zulässig, damit die Unterscheidung zu normalem Wasserspielzeug auf den ersten Blick möglich ist. Am sichersten ist es jedoch die Schwimmlernhilfen für Babys oder Kleinkinder bereits vor den Ferien und mit Beratung zu kaufen.
Bereits 2009 hatte TÜV Rheinland 25 aufblasbare Bade-, Freizeitartikel und Wasserspielzeug für 5 bis 10 Euro direkt am Strand in Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien und der Türkei gekauft. Getestet wurde nach den gleichen Kriterien wie in diesem Jahr. 17 der 25 damals geprüften Produkte entsprachen nicht den Anforderungen. Die gefundenen Mängel beim Wasserspielzeug waren ebenfalls vergleichbar mit denen in diesem Jahr.
Die genauen Testergebnisse zum Wasserspielzeug

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