
Für Minijobs in privaten Haushalten gelten für die Arbeitgeber besonders günstige Bedingungen. Anders als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich müssen sie nur eine Pauschale von 12% (je 5% für Renten- und Krankenversicherung, sowie 2% Steuern) entrichten und können damit noch Steuern sparen. Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind sozialversicherungspflichtig. Zwischen 401 und 800 Euro besteht allerdings eine so genannte Angleitzone, auch bekannt als "Midijobs". In diesen Fällen zahlen Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber jedoch zahlt den ungekürzten Arbeitgeberanteil. Private Haushalte können für Kosten bei der Kinderbetreuung, für die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen oder für Haushaltstätigkeiten sowie für Arbeiten von Handwerkern eine Steuerermäßigung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung. Erforderlich für eine steuerliche Berücksichtigung ist in jedem Fall ein Einzelnachweis.
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden u.a. von Handwerksbetrieben (Reparatur- und Verschönerungsarbeiten in der Wohnung), von Dienstleistungsagenturen oder von kleinen selbstständigen Unternehmen, häufig in der Form der sog. "Ich-AG", angeboten. Ein solcher Familienservice kann Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Einkaufsservice umfassen. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem DIHK einen Leitfaden herausgegeben, der die Unternehmen über die Kosten und Möglichkeiten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung informiert.

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