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KINDERBETREUUNG

Wie Sie bei der Kinderbetreuung sparen können

Wie Sie bei der Kinderbetreuung sparen können

In diesem Artikel:

Steuerermäßigungen: Jobs in privaten Haushalten

Für Minijobs in privaten Haushalten gelten für die Arbeitgeber besonders günstige Bedingungen. Anders als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich müssen sie nur eine Pauschale von 12% (je 5% für Renten- und Krankenversicherung, sowie 2% Steuern) entrichten und können damit noch Steuern sparen. Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind sozialversicherungspflichtig. Zwischen 401 und 800 Euro besteht allerdings eine so genannte Angleitzone, auch bekannt als "Midijobs". In diesen Fällen zahlen Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber jedoch zahlt den ungekürzten Arbeitgeberanteil. Private Haushalte können für Kosten bei der Kinderbetreuung, für die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen oder für Haushaltstätigkeiten sowie für Arbeiten von Handwerkern eine Steuerermäßigung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung. Erforderlich für eine steuerliche Berücksichtigung ist in jedem Fall ein Einzelnachweis.

Steuerlich absetzbar sind:

  • Minijobs: 10% der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr.
    Einzelnachweis: Bescheinigung der Bundesknappschaft aufgrund des Haushaltscheckverfahrens
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse:
    12% der Aufwendungen, höchstens 2.400 Euro im Jahr. Einzelnachweis: der Sozialversicherungsnachweis
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt:
    • Für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Pflege: 20% der Aufwendungen, höchstens 600 Euro im Jahr. Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg
    • Bei Inanspruchnahme für Pflege- und Betreuungsleistungen pflegebedürftiger Personen verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 1.200 Euro. Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg.
    • Für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen:
      20% der Arbeitskosten, maximal 600 Euro im Jahr. Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg.

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden u.a. von Handwerksbetrieben (Reparatur- und Verschönerungsarbeiten in der Wohnung), von Dienstleistungsagenturen oder von kleinen selbstständigen Unternehmen, häufig in der Form der sog. "Ich-AG", angeboten. Ein solcher Familienservice kann Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Einkaufsservice umfassen. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem DIHK einen Leitfaden herausgegeben, der die Unternehmen über die Kosten und Möglichkeiten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung informiert.

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ednileda 23.05.12 - 21:36 Uhr
Klomottengeld wer hat ...Danke für den guten Tip, so...
Lina321 23.05.12 - 15:46 Uhr
Putzen in der GrundschuleHallo, auf einem Elternaben...
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Leo Redakteu... 23.05.12 - 14:57 Uhr
Müssen Kinder so viel ...Die Rosi ist im Schwimmvere...
Klärchen 23.05.12 - 09:33 Uhr
Wunschkaiserschnitt Hi, also zum Thema "Wunsch...
Luna1990 21.04.12 - 20:59 Uhr
Schnwager oder nicht? ...Hallo Leute. Ich mache mir ...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
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