
Kinderbetreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Wie das geht und wann welche Kosten z.B. für die Kindertagespflege vom Jugendamt übernommen werden, lesen Sie hier.
Wer sich für Beruf und Kind entscheidet, kann in Deutschland ein breites Spektrum von Kinderbetreuungsangeboten nutzen. Die Kosten für die Kinderbetreuung trägt zum Teil der Staat, zum Teil tragen sie aber auch die Eltern selbst. Eltern können die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Auch Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern der Angestellten werden steuerlich berücksichtigt. Wer nach der Geburt von Kindern wieder ins Berufsleben zurückkehren möchte, kann also auf Unterstützung zählen.
Kostenübernahme der Elternbeiträge
Für die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege müssen Eltern in der Regel Beiträge zahlen, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Je nach Bundesland gelten für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen bestimmte Regelungen. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe des Tagesbetreuungs- bzw. Pflegegeldes fest. Nach dieser richtet sich eine mögliche Kostenübernahme. Die Höhe kann abhängig sein
In speziellen Fällen übernimmt das Jugendamt ganz oder teilweise die Kosten. Für die Kostenübernahme der Kindertagespflege gibt es gesonderte Voraussetzungen. Die Tagespflege muss geeignet und für das Kind erforderlich sein. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung überprüfen, ob die Person für die Tagespflege geeignet ist.

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