SCHULE
Die vierte Klasse und die Grundschulempfehlung
Die Grundschulempfehlung
Die Grundschulempfehlung soll bei der Wahl der weiterführenden Schule Orientierung geben.
- Widerspruchsrecht auch bei eigentlich bindenden Empfehlungen
Welche Schulart ist für ein Kind nach der Grundschule die optimale? In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beantworten die Lehrer diese Frage mit einer verbindlichen Grundschulempfehlung für Hauptschule/Realschule/Gymnasium – die Eltern können aber grundsätzlich Widerspruch einlegen. In Baden-Württemberg kommt es dann beispielsweise im Mai zu einem Beratungsverfahren, bei dem die Begabungen des Kindes getestet werden. Zusätzlich können Viertklässler an einer benoteten Aufnahmeprüfung Anfang Juli mit Mathetest und Deutschdiktat teilnehmen. - Fundierte Entscheidungen nach der sechsten Klasse
In allen anderen Bundesländern hat die Grundschulempfehlung keinen bindenden Charakter; die Schulverwaltungen appellieren aber an die Eltern, die Empfehlung bei der Wahl der weiterführenden Schule zu berücksichtigen. Einen anderen Weg gehen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt: Am Ende der vierten Klasse dürfen die Eltern entscheiden, nach der sechsten dann die Lehrer. - Kritik: Viele Entscheidungen erweisen sich später als falsch
Die Grundschulempfehlungen basieren auf dem Notendurchschnitt, zum Beispiel dem der Fächer Deutsch und Mathematik: Bis 2,5 gehen Kinder aufs Gymnasium, von 2,6 bis 3,0 auf die Realschule, darüber hinaus auf die Hauptschule. Kritiker sagen, dass sich im Nachhinein jede dritte Grundschulempfehlung als falsch herausstellt. Für sie ist das ein Argument gegen das dreigliedrige Schulsystem. Befürworter entgegnen, dass es später für begabte Schüler die Möglichkeit gibt, die Schulart zu wechseln.