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Kinderwunsch

Wenn nur Eizellentourismus den Kinderwunsch ermöglicht

Eizellenspende

Für 1,5 Millionen Deutsche bleibt der Kinderwunsch unerfüllt. Eine Eizellenspende ist oft die letzte Hoffnung für betroffene Paare. In Deutschland ist dieses Verfahren allerdings verboten. Weshalb immer mehr verzweifelte Paare den Weg ins Ausland suchen: Eizellentourismus.

Für Frauen, die keine Kinder bekommen können, ist eine Eizellenspende teilweise die letzte Chance auf ein Kind. Dabei wird den betroffenen Frauen eine Eizelle einer Spenderin eingesetzt. Die Chancen, auf diese Art schwanger zu werden, sind gut: Fast jeder zweite Versuch ist erfolgreich. Doch in Deutschland ist die Eizellenspende verboten.

Deutschen Paaren bleibt so nur der Weg ins Ausland: gehässig 'Eizellentourismus' genannt. Beliebte Ziele: die Ukraine, Spanien und Tschechien.

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Eizellenspende ist in Deutschland verboten

Im Empryonenschutzgesetzt (ESchG) aus dem Jahr 1990 werden alle reproduktionsmedizinischen Verfahren geregelt. Dieses Gesetz verbietet es Medizinern, einer Frau eine fremde Eizelle einzusetzen oder vorbereitende Maßnahmen dafür durchzuführen. Ärzte dürfen nicht einmal über die Möglichkeit eines solchen Eingriffs informieren. Die Frau, von der die Eizelle stammt, sowie die Frau, auf die die Eizelle übertragen wird, würden dabei allerdings straffrei bleiben.

Hauptargument des Verbotes ist die sogenannte "gespaltene Mutterschaft". Also die Befürchtung, dass es für das Kind schädlich sein könnte, wenn die genetische Mutter eine andere ist als die soziale Mutter, die das Kind austrägt und aufzieht.

Inzwischen gibt es allerdings einige Studien, zum Beispiel von der Cambridge Universität, die das Gegenteil zeigen: Kinder, die aus einer Eizellenspende entstanden sind, haben eine gesunde Beziehung zur Mutter.

Dass ein fast dreißig Jahre altes Gesetz aus dem "Mittelalter der Reproduktionsmedizin", wie es die "Zeit" nennt, noch nicht überarbeitet wurde, sorgt immer wieder für heftige Diskussionen. Denn die Medizin entwickelt sich immer weiter, sollte das Gesetz da nicht mitgehen?

Zahlreiche Juristen stellen die Vereinbarkeit des Embryonenschutzgesetz mit dem Grundgesetz infrage, da ihrer Meinung nach in die Fortpflanzungsfreiheit von Paaren eingegriffen wird. Und auch die Reproduktionsmediziner setzen sich für eine Lockerung der gesetzlichen Möglichkeiten ein.

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Mittlerweile gilt Deutschland beim Thema Kinderwunsch-Behandlung als eines der restriktivsten Länder Europas. Zu den europäischen Ländern, in denen eine Eizellspende gesetzlich erlaubt ist, gehören unter anderem Frankreich, das Vereinigte Königreich, Spanien, die Tschechische Republik und die Ukraine. Österreich erlaubt seit 2015 ebenfalls die Spende von Eizellen – auch für Frauenpaare, die in einer Lebensgemeinschaft leben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Eizellenspende

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Eizellenspende
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Eizellentourismus als letzte Chance

Doch anstatt Paare mit Kinderwunsch durch dieses Verbot von dem Verfahren abzubringen, hat die Gesetzgebung eine ganz andere Konsequenz: Paare, die ein unerfüllter Kinderwunsch quält, werden geradezu zum sogenannten Eizellentourismus verleitet. Sie fahren in die Ukraine. Die Tschechische Republik. Polen oder Spanien.

Vor allem in Osteuropa gibt es viele Institute, die Eizellenspenden durchführen. Dabei nutzen diese Anbieter die durch das Verbot in Deutschland entstandene Marktlücke perfekt. Im Internet werden gezielt kinderlose Deutsche angesprochen, die die Hoffnung haben, ihre Sehnsüchte in Tschechien oder Polen erfüllen zu können.

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Die Klinik "Pro Natal Plus" in Prag ist beispielsweise gezielt auch mit der Absicht entstanden, speziell deutsche Patienten zu behandeln. 90 Prozent der dortigen Patienten reisen aus Deutschland an.

Rechtlich ist das relativ unproblematisch. Denn eine Frau, die sich im Ausland eine fremde Eizelle einsetzen lässt, wird nicht bestraft. Und nach dem deutschen Gesetz ist rechtlich immer die Frau die Mutter, die das Kind ausgetragen hat.

Für eine Eizellenspende aus dem Ausland werden ungefähr 4.000 bis 10.000 Euro fällig.

"Eizellencasting"

Bevor es zu einer Behandlung kommt, wird die Eizelle der Spenderin umfassend untersucht. So sollen zum Beispiel Infektionskrankheiten oder Drogenkonsum der Spenderin ausgeschlossen werden.

Obwohl es in den meisten Ländern, wie Tschechien oder Spanien, gesetzlich geregelt ist, dass Eizellspenderinnen anonym bleiben müssen, basiert die Auswahl der Eizelle auch auf physischen Ähnlichkeit mit der Empfängerin. Mithilfe von Fotos gleichen die Ärzte das Erscheinungsbild von Spenderin und Empfängerin an: Augenfarbe, Hautfarbe, Haarfarbe, Statur.

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Oft schreibt das Gesetz eine höchstmögliche phänotypische und immunologische Ähnlichkeit von biologischer und sozialer Mutter vor. Meist erlaubt es das Gesetz, dass die künftigen Eltern allgemeine Informationen über die Spenderin erhalten können, die deren Identität nicht preisgeben.

Warum spenden Frauen ihre Eizellen?

Ein weiterer moralischer Konflikt, der sich bei diesem Thema stellt: Wie kann sichergestellt werden, dass Frauen, die ihre Eizellen spenden, dies freiwillig machen? Was bewegt diese Frauen zur Spende? Geldnot? Altruismus? Dies lässt sich natürlich schlecht überprüfen oder regulieren. Für die Spende und Behandlung bekommen die Frauen in den meisten europäischen Ländern eine finanzielle Entschädigung, die sich in der Höhe von rund 800 Euro verhält – für viele ein durchschnittliches Netto-Monatsgehalt.

Dafür müssen die Spenderinnen mit teilweise erheblichen körperlichen Belastungen rechnen, da ihr Zyklus mit Hormonen auf die Produktion möglichst vieler Eizellen vorbereitet wird. Und nicht nur die körperlichen Nebenwirkungen, die im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich werden könnten, setzen den Spenderinnen zu, sondern auch die seelischen Konsequenzen: Wie gehen sie damit um, dass eine fremde Frau quasi das eigene Kind austrägt?

Zeitgemäße Gesetze für die Reproduktionsmedizin

Die Frage, die bezüglich der deutschen Rechtsprechung bleibt, ist wohl vor allem: Wie weit darf man für den Kinderwunsch gehen? Während mehr und mehr Experten für eine überarbeitete, zeitgemäße Gesetzgebung plädieren, ist es auch irgendwie nachvollziehbar, dass sich die Politik von Fragen der Reproduktionsmedizin fernhält. Denn welcher deutsche Politiker hat schon Lust auf eine Ethik-Debatte? Wer hat schon Lust, sich die Finger am Embryonenschutzgesetz zu verbrennen? Schließlich gäbe es unzählige Themen, die im Zuge einer Gesetzesänderung verhandelt werden müssten: Welche Ansprüche haben Kinder, die aus einer Eizellspende entstehen? (Wie) werden die Spenderinnen entschädigt? Wo werden die Grenzen für Eizellentourismus gesetzt? Eine Bandbreite an ethischen, medizinischen und rechtlichen Fragen, die geklärt werden müssten.

Und dennoch: Es mag zwar kein gesetzliches Recht auf ein eigenes Kind existieren, doch sollte die Gesetzgebung nicht mit der Zeit gehen? Anstatt verzweifelte Paare zu halblegalen Praktiken zu bringen und die Forschung zu behindern, könnte auch Deutschland realisieren, dass sich Familienplanung und medizinische Möglichkeiten in den letzten Jahren massiv gewandelt haben – und dass zwangsläufig darauf reagiert werden muss.

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Bildquelle: iStock