Baby, Kinder, Eltern: familie.de

Empfohlen von Nachhilfe.de
Bitte geben Sie Ihr Suchwort ein:

Ratgeber > Eltern > Familienrecht

MUTTERSCHUTZGESETZ

Mutterschutz für Schwangere und Mütter

Der Mutterschutz bietet Schwangeren und Müttern besonderen Schutz vor unberechtigter Kündigung und Minderung des Einkommens.

Außerdem sollen Schwangere und das ungeborene Kind durch den Mutterschutz vor Gefahren für Gesundheit und Leben am Arbeitsplatz geschützt werden. Alle Arbeitnehmerinnen genießen Mutterschutz, unabhängig davon, in welchem Arbeitsverhältnis die Frauen stehen. Der Mutterschutz gilt für Aushilfen, Arbeitnehmerinnen in Voll- und Teilzeit sowie für Auszubildende.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Voraussetzungen und den Umfang des Mutterschutzes. Der Mutterschutz für Schwangere ist nur gewährleistet, wenn sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen. Dieser meldet der Aufsichtsbehörde die Schwangerschaft.

Mutterschutz nur bei Einhaltung der Mitteilungspflicht

Teilt eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft nicht mit sind sie und ihr Kind nicht durch das Mutterschutzgesetz geschützt. Zum Nachweis der Schwangerschaft genügt eine Bescheinigung des Arztes oder einer Hebamme, außerdem ist dabei der voraussichtliche Geburtstermin zu nennen.

Mutterschutz vor der Geburt

Vor der Geburt kann die Schwangere 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Mutterschutz gehen, es sei denn, die Schwangere erklärt, dass sie unbedingt arbeiten möchte. Diese Erklärung kann die Frau allerdings jederzeit widerrufen.

Mutterschutz nach der Geburt

Nach der Geburt kann die Mutter grundsätzlich 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschutz in Anspruch nehmen. Bei Mehrlingsgeburten und Frühlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz um vier auf insgesamt 12 Wochen. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Tage, die nicht in Anspruch genommene Zeit.

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

Liegt ein Beschäftigungsverbot mit ärztlichem Attest vor, darf der Mutterschutzlohn der werdenden Mutter nicht gemindert werden. Außerdem dürfen Schwangere ohnehin keine Arbeiten ausführen, die ihr Leib und Leben und des Kindes gefährden. Der Arbeitsplatz und Arbeitsablauf dürfen nicht so gestaltet sein, dass Gefahren für die werdende oder stillende Mutter und das Kind entstehen, so ist zum Beispiel darauf zu achten, dass Schwangere ihre Ruhepausen nehmen können.

Beschäftigungsverbot gem. § 4 MuSchG gilt unter anderem für:   

•    körperlich anstrengende Arbeiten   
•    nach Ablauf des fünften Monats Arbeiten in der Schwangerschaft, bei denen Schwangere ständig stehen müssen, sofern die Arbeitszeit täglich vier Stunden überschreitet   
•    Arbeiten am schnellen Fließband und Akkordarbeit   
•     Laborarbeiten oder Arbeiten in medizinischen Einrichtung und Chemiefirmen, wo die Gefahr besteht, dass Schwangere mit Giften, Blut, Röntgenstrahlen und anderen  die Gesundheit gefährdende Stoffe in Berührung kommen.

Um das eigene Wohl und das Wohl des Kindes zu schützen sollten Schwangere bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen und Beschäftigungsverbote beachten.

Buch-Tipp:

Ratgeber Recht
Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit
Daniela Range-Ditz, Stiftung Warentest
Broschiert: 190 Seiten, Euro (D) 9,90
ISBN: 978-3940580221

Lesezeichen bei Oneview setzen Lesezeichen bei Yigg setzen Lesezeichen bei delicios setzen Lesezeichen bei Mr.Wong setzen Lesezeichen bei Google setzen Lesezeichen bei Webnews setzen

Zum Forum
ednileda 23.05.12 - 21:36 Uhr
Klomottengeld wer hat ...Danke für den guten Tip, so...
Lina321 23.05.12 - 15:46 Uhr
Putzen in der GrundschuleHallo, auf einem Elternaben...
Familie-Forum-3.jpg
Leo Redakteu... 23.05.12 - 14:57 Uhr
Müssen Kinder so viel ...Die Rosi ist im Schwimmvere...
Klärchen 23.05.12 - 09:33 Uhr
Wunschkaiserschnitt Hi, also zum Thema "Wunsch...
Luna1990 21.04.12 - 20:59 Uhr
Schnwager oder nicht? ...Hallo Leute. Ich mache mir ...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
Anonym 15.07.11 - 19:06 Uhr
4. Kind mit 40?Hallo, wir haben 3 Kinder: ...

Alle Gewinnspiele & Aktionen

Baby-Fotowettbewerb
Rezepte-Wettbewerb
Gewinnspiel

SERVICE ELTERN

Psychotests
Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskop
Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

SERVICE SCHWANGERSCHAFT

Eisprungkalender
Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Vornamen
Kindernamen suchen und finden

SERVICE BABY

Babyfotowettbewerb
Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
Kinderkrankheiten
 - von Scharlach bis hin zu Neurodermitis

Kindersitz-Suche
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt

Energie sparen: Wie Sie richtig heizen, Strom und Benzin sparen