Wenn die Mutter Rhesus-negativ (Rhesusunverträglichkeit) und das Kind Rhesus-positiv ist und Blutzellen des Kindes in den Blutkreislauf der Schwangeren gelangen, können sich Antikörper gegen die Rhesus-positiven Blutzellen bilden (Rhesus-Sensibilisierung). In der Regel ist dies aber erst während der Geburt der Fall. So besteht für das Kind keine Gefahr. Bei einer nachfolgenden Schwangerschaft hingegen schon. Dann würden die gebildeten Antikörper zum Abbau der roten Blutkörperchen beim Kind führen. Dies kann schwerwiegende Folgen, wie Blutarmut, Krämpfe, Missbildungen haben. Deshalb wird zur Vorsorge die Anti-D-Prophylaxe angewendet.
In der 28. - 30. Schwangerschaftswoche und nach der Geburt wird der Mutter Anti-D-Immunglobulin gespritzt. Dies verhindert die Bildung von Antikörpern. Durch diese Prophylaxe sind die nachfolgenden Kinder geschützt.
Hinweis: Diese Information ersetzt keine medizinische Beratung!

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