Bis auf wenige Ausnahmen fallen für gesetzlich Versicherte keine Kosten für die Hebamme an. Bezahlt werden:
Manche Kassen übernehmen auch ein ausführliches Vorgespräch mit der Hebamme. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Zusätzliche Leistungen
Wenn das Kind endlich da ist, tauchen gerade in den ersten Tagen Unmengen an Fragen auf:
Wie gut, dass die Hebamme zur Nachsorge kommt und die Antworten parat hat.
Kurz nach der Geburt am Ende der Schwangerschaft kann eine Mutter jederzeit ihre Hebamme rufen. Bis zum 10. Tag zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen täglichen Besuch der Hebamme. Danach und bis zur 8. Woche nach der Geburt können Sie die Hebamme 16-mal um Rat und Hilfe bitten. Wenn größere Probleme etwa beim Stillen auftreten, kommt die Hebamme sogar bis zum Ende der Stillperiode zu Mutter und Kind. „Sonst sind 8 bis 12 Kontakte nach der Geburt sinnvoll“, sagt Chrzonsz.
Der erste Termin dauert etwa 1 Stunde, jeder weitere zwischen einer 0,5 und 1 Stunde. Beim 1. Besuch zeigt die Hebamme zum Beispiel, mit welchen Griffen die Mutter das Kind halten kann.
Natürlich untersuchen Hebammen auch das Kind, versorgen den Bauchnabel, tasten bei der Mutter, ob sich die Gebärmutter gut zurückbildet. Aber Hebammen schauen sich auch das Kinderzimmer an und geben Tipps, in welcher Umgebung das Baby am besten schläft.
Außerdem übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für bis zu zehn Stunden die Rückbildungsgymnastik, wenn sie bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.

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