
Embryonale Stammzellen dürfen nicht dem kommerziellen Zweck dienen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Aber darf Ethik die Entwicklung hemmen?
Luxemburg, 18.10.2011
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: kein Patent auf Stammzellen menschlicher Embryonen. Stammzellen menschlicher Embryonen dürfen nicht gewonnen werden, weil mögliches Leben dabei zerstört wird. Was schlussendlich bedeutet, embryonale Stammzellen dürfen für die Forschung nicht verwendet werden. Nur im Falle, dass mit dem Verfahren dem Embryo selbst geholfen werden kann, sei eine Patentierung möglich.
Das Patent angemeldet hatte der Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle, der 2002 die erste Erlaubnis erhielt, an embryonalen Stammzellen zu forschen. Aus diesen entwickelte er Vorläuferzellen für Gehirn und Rückenmark und hatte die Hoffnung, zum Beispiel Parkinson- oder Alzheimer-Patienten therapieren zu können. Greenpeace hatte im Jahr 2004 gegen dieses Patent Klage eingelegt, weil die Umweltorganisation grundsätzlich gegen Patente auf Lebewesen ist. Auf diese Klage hin wurde das Patent Brüstles eingeschränkt, dessen Anwälte allerdings beim Bundesgerichtshof in Berufung gingen. Dieser bat schließlich den Europäischen Gerichtshof um Rechtsauslegung.
Bei dieser hat sich der Europäische Gerichtshof mit folgenden Fragen beschäftigt:
Da eine Patentierung dem kommerziellen oder industriellen Zweck dient, liegt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darin begründet, dass menschliches Leben nicht zu kommerziellen Zwecken verwertet werden darf, in keiner Phase seiner Entstehung und Entwicklung.

Als Wissenschaftler an der Universität fehlen Brüstle die finanziellen Mittel, weswegen er sich Partner in der Industrie suchte. „Unternehmen werden nur dann in solche Bereiche gehen, wenn sie in der Lage sind, ihre Erfindungen vor Kopierern zu schützen“, argumentiert er in Luxemburg laut spiegel.de, dazu brauche es Patente.
Eine Alternative zu embryonalen Stammzellen stellen induzierte pluripotente Stammzellen (iPS – genetisch umprogrammierte Körperzellen) dar, die ohne Zerstörung von möglichem Leben gewonnen werden können. Mit denen man allerdings nicht erreichen könne, was mit embryonalen Stammzellen möglich sei. Embryonale Stammzellen seien nun mal der Gold-Standard, wird Brüstle auf tagesschau.de zitiert.
Die EU-Staaten prüfen nun, welche Folgen das Urteil für sie hat. Jedes EU-Land entscheidet beispielsweise eigenständig, ab welchem Stadium der Entwicklung man von einem Embryo spricht. In Deutschland gelten die strengsten Regeln zum Beispiel zum Thema künstliche Befruchtung oder Präimplantationsdiagnostik.
(leo)
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