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STAMMZELLEN-URTEIL

Kein Patent auf Stammzellen

Europäischer Gerichtshof entscheidet: kein Patent auf Stammzellen.
Ist ein Patent auf menschliches Leben notwendig, um therapieren zu können? Foto: Thinkstock

Embryonale Stammzellen dürfen nicht dem kommerziellen Zweck dienen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Aber darf Ethik die Entwicklung hemmen?

Luxemburg, 18.10.2011

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: kein Patent auf Stammzellen menschlicher Embryonen. Stammzellen menschlicher Embryonen dürfen nicht gewonnen werden, weil mögliches Leben dabei zerstört wird. Was schlussendlich bedeutet, embryonale Stammzellen dürfen für die Forschung nicht verwendet werden. Nur im Falle, dass mit dem Verfahren dem Embryo selbst geholfen werden kann, sei eine Patentierung möglich.

Das Patent angemeldet hatte der Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle, der 2002 die erste Erlaubnis erhielt, an embryonalen Stammzellen zu forschen. Aus diesen entwickelte er Vorläuferzellen für Gehirn und Rückenmark und hatte die Hoffnung, zum Beispiel Parkinson- oder Alzheimer-Patienten therapieren zu können. Greenpeace hatte im Jahr 2004 gegen dieses Patent Klage eingelegt, weil die Umweltorganisation grundsätzlich gegen Patente auf Lebewesen ist. Auf diese Klage hin wurde das Patent Brüstles eingeschränkt, dessen Anwälte allerdings beim Bundesgerichtshof in Berufung gingen. Dieser bat schließlich den Europäischen Gerichtshof um Rechtsauslegung.

Bei dieser hat sich der Europäische Gerichtshof mit folgenden Fragen beschäftigt:

  • Ab wann ist ein Embryo schutzwürdig?
  • Was darf man mit gewonnenen Stammzellen machen?
  • Gilt das Verbot auch für wissenschaftliche Zwecke?

Da eine Patentierung dem kommerziellen oder industriellen Zweck dient, liegt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darin begründet, dass menschliches Leben nicht zu kommerziellen Zwecken verwertet werden darf, in keiner Phase seiner Entstehung und Entwicklung.

Europäischer Gerichtshof entscheidet: kein Patent auf Stammzellen.
Viele Wissenschaftler gehen in die Privatwirtschaft oder an private Forschungsinstitute, weil dort die Arbeitsbedingungen günstiger sind. Foto: Getty Images

Als Wissenschaftler an der Universität fehlen Brüstle die finanziellen Mittel, weswegen er sich Partner in der Industrie suchte. „Unternehmen werden nur dann in solche Bereiche gehen, wenn sie in der Lage sind, ihre Erfindungen vor Kopierern zu schützen“, argumentiert er in Luxemburg laut spiegel.de, dazu brauche es Patente.

Eine Alternative zu embryonalen Stammzellen stellen induzierte pluripotente Stammzellen (iPS – genetisch umprogrammierte Körperzellen) dar, die ohne Zerstörung von möglichem Leben gewonnen werden können. Mit denen man allerdings nicht erreichen könne, was mit embryonalen Stammzellen möglich sei. Embryonale Stammzellen seien nun mal der Gold-Standard, wird Brüstle auf tagesschau.de zitiert.

Die EU-Staaten prüfen nun, welche Folgen das Urteil für sie hat. Jedes EU-Land entscheidet beispielsweise eigenständig, ab welchem Stadium der Entwicklung man von einem Embryo spricht. In Deutschland gelten die strengsten Regeln zum  Beispiel zum Thema künstliche Befruchtung oder Präimplantationsdiagnostik.

(leo)

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Kommentare (2)
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Daddy70 19.10.11 - 17:24 Uhr
Grundsätzlich find ich das Urtiel auch richtig. Aber es ist auch wichtig die mediziniische Forschung voran zu treiben. In der Stammtzellenforschung stekct auch viel Hoffnung für Kranke. Und nur weil es jetzt in der Eu verboten ist heißt es noch lang nicht dass es nicht irgendwo auf der WElt damit weitergeht. In Zeiten der Globalisierung alles kein problem.
 
schoki 19.10.11 - 17:06 Uhr
Was für eine Frage - Ethik MUSS sogar über dieser Entwicklung stehen!! Sonst wäre ja bald alles erlaubt! Ich finde das Urteil richtig, shcließlich wird hier über Leben geredet!
 

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