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SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

Abtreibung

Abtreibung - die wichtigsten Infos
Foto: Thinkstock

Die Entscheidung für eine Abtreibung fällt keiner Frau leicht. Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen und medizinischen Infos zum Thema.

Die rechtlichen Bestimmungen für eine Abtreibung in Deutschland

Eine Abtreibung ist nach heutigem Gesetz bis zur 12. Schwangerschaftswoche (3. Schwangerschaftsmonat) straffrei. Allerdings nur wenn die Schwangere mindestens drei Tage vor der Abtreibung zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung gegangen ist. Erfolgt nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung, drohen dem Arzt bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe und der Schwangeren bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gibt es zum Beispiel von Pro Familia, Caritas und dem Deutschen Roten Kreuz.

Eine Abtreibung ist auch straffrei, "um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann" ( § 218a Strafgesetzbuch). Außerdem ist eine Abtreibung für die Schwangere straffrei, wenn sie nach Beratung von einem Arzt vorgenommen worden ist und die 22. Schwangerschaftswoche nicht überschritten wurde. Außerdem kann "das Gericht von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat".

Grundsätzlich müssen Sie vor bzw. für eine Abtreibung zwei Ärzte besuchen: Sie brauchen ein ärztliches Attest für die Indikation und die Abtreibung selbst muss von einem anderen Arzt durchgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.


Abtreibung - es gibt zwei Methoden

Es gibt zwei Methoden für eine Abtreibung: Absaugen/Ausschabung oder mit der Pille Mifegyne RU-486.

  • Abtreibung durch Absaugen und Ausschabung:
    Eine Absaugung wird unter lokaler Betäubung oder auch unter Vollnarkose durchgeführt. Zuerst wird der Muttermund dafür gedehnt. Danach wird ein dünnes Röhrchen, das mit einer Saugpumpe verbunden ist, in die Gebärmutter geschoben. Nach einer Absaugung folgt meist sicherheitshalber eine Ausschabung (Kürretage). Hierbei wird mit einem löffelähnlichen Instrument das entsprechende Gewebe herausgekratzt.
  • Abtreibung mit der Mifegyne RU-486:
    Mit dieser Pille darf nur bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung durchgeführt werden und auch nur unter ärztlicher Kontrolle. Mifegyne RU-486 bewirkt, dass sich die Gebärmutterschleimhaut löst und abgestossen wird.
    Zusätzlich werden für die Abtreibung Prostaglandine verabreicht. Sie fördern Wehen und sorgen dafür, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht. Dies führt meist zu einer Fehlgeburt.


Welche Komplikationen können nach einer Abtreibung auftreten?

Eine Abtreibung mit der Pille Mifegyne RU-486 zieht meist keine Komplikationen nach sich. In wenigen Fällen kann eine Ausschabung notwendig werden. Außerdem können Übelkeit, Erbrechen, Blutungen, Durchfall und Schmerzen auftreten.

Bei einer Abtreibung durch Absaugung kommt es ebenfalls selten zu Komplikationen. Allerdings ist nach der OP die Gefahr für eine Eileiterentzündung. Bei starken Blutungen, Fieber oder Schmerzen nach einer Abtreibung sollten Sie zu einem Arzt gehen.

Einige Frauen kämpfen nach einer Abtreibung jedoch mit seelischen Problemen. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt professionelle, psychologische Hilfe holen. Fragen Sie auch Ihren Frauenarzt, er kann Ihnen bestimmt einen Ansprechpartner nennen.


Diese Informationen können den Besuch beim Arzt nicht ersetzen!

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