Was „Risikoschwangerschaft“ bedeutet?
Die Zahl der sogenannten Risikoschwangerschaften ist in den vergangenen Jahren rapide angestiegen. Die Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen verpflichten Gynäkologen dazu, Schwangere ab 35 Jahren über ihr erhöhtes Risiko aufzuklären, ein Kind mit einer Chromosomenabweichung zu bekommen.
Dass man sich auf 35 Jahre als Beginn der Risikoschwangerschaften einigte, ist vor allem mathematisch bedingt: In diesem Alter hat eine Frau ein (statistisches) Risiko von etwa 1:200 (0,5 Prozent), ein Down-Kind zu bekommen.
Das Fehlgeburtsrisiko nach einer Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenentnahme liegt ebenfalls bei etwa 0,5 Prozent. Die Risiken halten sich mit 35 Jahren also die Waage.
Das Alter ist aber nicht der einzige Faktor für ein erhöhtes Risiko; auch wenn in der Familie bestimmte Erbkrankheiten vorgekommen sind oder wenn bei der Schwangeren auffällige Befunde vorliegen, wird sie als Risikoschwangere eingestuft - die Voraussetzung, dass die Kasse die Kosten nicht nur für den Ultraschall, sondern auch für Fruchtwasseruntersuchung und Chorionzottenbiopsie übernimmt.

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