
Nach einer hoch emotionalen Debatte beschloss der Bundestag am 7. Juli die begrenzte Zulassung der PID (Präimplantationsdiagnostik).
Der Gesetzentwurf "Pro PID" bekam in der Schlussabstimmung im Bundestag 326 von 549 abgegebenen Stimmen. Somit darf PID von Eltern genutzt werden, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht.
Bei einer PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Bereits 2010 gab es zur Präimplantationsdiagnotik ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Der Bundestag musste nun die Anwendung regeln.
(beh)

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