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PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK

Bundestag erlaubt begrenzt PID

PID vom Bundestag erlaubt
PID ist künftig begrenzt zugelassen. Foto: Thinkstock

Nach einer hoch emotionalen Debatte beschloss der Bundestag am 7. Juli die begrenzte Zulassung der PID (Präimplantationsdiagnostik).

Der Gesetzentwurf "Pro PID" bekam in der Schlussabstimmung im Bundestag 326 von 549 abgegebenen Stimmen. Somit darf PID von Eltern genutzt werden, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht.

Bei einer PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Bereits 2010 gab es zur Präimplantationsdiagnotik ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Der Bundestag musste nun die Anwendung regeln.

(beh)

Kommentare (2)
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PaulaM 08.07.11 - 09:59 Uhr
ich finde die entscheidung so wie sie jetzt ist richtig. aber ich habe auch angst, dass das über kurz oder lang doch zu "designerbabys" führt, wenn die voraussetzungen um eine pid machen zu dürfen immer weiter gelockert werden. kann mir schon vorstellen, dass sich viele eltern in zukunft die erlaubnis für die pid vor gericht erklagen werden.
 
Daddy70 07.07.11 - 17:06 Uhr
Ich bin ehrliche gesagt ganz zufrieden mit der Entscheidung.Warum sollte man bei einer künstlichen Befruchtung nicht auch heruas finden dürfen ob das Kind eine Erbkrankheit hat.Für "normal" gezeugte Kinder gibt es da ja auch genügend Maßnahmen.
 

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SureLona 24.05.12 - 09:31 Uhr
Muss der Vater bei der... Also für mich definitiv ne...
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SureLona 24.05.12 - 09:29 Uhr
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lichtwichtel 24.05.12 - 07:50 Uhr
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