PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
Die Stellungnahme des Ethikrates

- Pressekonferenz des deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik. Foto: Deutscher Ethikrat.
Im Deutschen Ethikrat gibt es sowohl Befürworter als auch Gegner der Präimplantationsdiagnostik. Deshalb legte er jetzt dem Gesetzgeber zwei alternative Vorschläge vor. Diskutieren Sie auch in unserem Forum über Präimplantationsdiagnostik.
Beim Thema "Präimplantationsdiagnostik" konnten sich die Mitglieder des Deutschen Ethikrates nicht einigen. So liegen nun zwei unterschiedliche Vorschläge für eine gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik vor.
1. Vorschlag des Deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik
13 Mitglieder des Deutschen Ethikrates halten die Präimplantationsdiagnostik unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt. Zum einen kann durch die Präimplantationsdiagnostik ein Schwangerschaftsabbruch vermieden werden. Zum anderen bietet sie Paaren eine Chance auf Hilfe, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprächen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik.
Eine Präimplantationsdiagnostik soll nur aufgrund eines hohen medizinischen Risikos durchgeführt werden. Das liegt vor,
- wenn bei den Eltern eine erbliche Anlage vorhanden ist, die bei dem Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen könnte und Anlass für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch wäre.
- wenn es bei den Eltern ein hohes Risiko gibt, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu vererben, mit der der Embryo außerhalb des Uterus nicht überleben kann.
- wenn bei den Eltern nach wiederholten Fehlgeburten oder vergeblichen künstlichen Befruchtungen ein hohes Risiko für Reifungsstörungen der Keimzellen gegeben ist. Und so ein Großteil der entstehenden Embryonen außerhalb des Uterus nicht lebensfähig sind.
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen
- zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, es sei denn, diese hat das Ziel, die Geburt eines Kindes mit einer folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen Anomalie zu vermeiden.
- wenn sie mit dem Ziel der Auswahl eines Embryos für die Spende von Zellen, Geweben, oder Organen für einen anderen Menschen erfolgen soll.
- wenn sie ohne eine der oben angeführten Gründe etwa zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll.
- bei Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen.
2. Vorschlag des Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik
Elf Mitglieder des Ethikrates sind gegen Präimplantationsdiagnostik,
- weil der in vitro gezeugte Embryo aufgrund seiner künstlichen Erzeugung einer besonderen Verantwortung unterliegt. Diese verbietet es, ihn zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen.
- weil mit der Präimplantationsdiagnostik die Erlaubnis wieder eingeführt würde, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen.
- weil schwerwiegende Folgen für den Embryonenschutz absehbar sind, insbesondere indem eine hohe Anzahl von "überzähligen" Embryonen entstehen würde, von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre.
- weil eine Begrenzung auf wenige Fallgruppen oder schwere Erkrankungen nicht einzuhalten ist. Es ist eine Ausweitung der Anlässe für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik absehbar, wie dies auch in anderen Staaten, die die Präimplantationsdiagnostik zugelassen haben, bereits erfolgt ist.
- weil sich der Druck auf genetisch belastete Eltern, die sich keiner Präimplantationsdiagnostik unterziehen wollen, und auf Menschen mit genetisch bedingten Behinderungen erhöhen könnte.
Die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren müssten ernst genommen werden. Eine Einführung der Präimplantationsdiagnostik rechtfertigten sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen.
(ethikrat.org/beh)

Rattenmonster 19.07.11 - 13:16 Uhr
ich bin absolut für die Präimplantationsdiagnostik. Es ist eine freiwillige Entscheidung eines jeden Einzelnen und man muss es nicht machen, wenn man nicht will. Es sollte auch als eine Option erhalten bleiben!
Man kann mit den heute verfügbaren Mitteln doch eh nur sehr ernste Defekte feststellen, es ist ja nicht so, dass man die Haut- und Augenfarbe bestimmen könnte.
Die Ziele solcher Kommissionen sind aber meistens eher versteckt.
Zum einen haben wir hier natürlich religiöse Gruppen, die ihre moralischen Vorstellungen für überlegen halten und sie allen anderen aufdrücken wollen.
Dann haben wir hier die Regierung als Sprecher der Krankenkassen, die diese Eigriffe bezahlen müssen und natürlich, wie so vieles das lieber auf den einzelnen umwälzen wollen. Ohne diese Eingriffe könnte sich manch eine Krankenkasse einen zusätzlichen Glaspalast hinstellen - die Beiträge werden dadurch nicht sinken, dass die Kassen mehr einnehmen, wie man sieht. Vor allem werden solche Eingriffe nur bei verheirateten Paaren von der Kasse übernommen - alle anderen müssen aus eigener Tasche zahlen. Da sollte man doch etwas Mitbestimmungsrecht erhalten, oder?
Ob das Kind dann später abgetrieben wird oder eine defekte Zelle gar nicht eingepflanzt wird sollte meiner Meinung nach der Vorzug gegeben werden dem Schutz der Eltern. Welche psychische Belastung steckt doch dahinter zuerst kein Kind bekommen zu können, dann die Freude und Hoffnung und dann hat das Embryo schwere Schäden, die evtl. sowieso zu einem Abbruch oder Totgeburt führen...

Helga 11.03.11 - 17:58 Uhr
Ich finde da die Grenze unglaublich schwer zu ziehen. Ich tendiere dazu, mich nicht für Präimplantationsdiagnostik auszusprechen. Das ist auch ein Eingriff in die Natur, wie ja auch künstliche Befruchtung.
Ich nehme eher Abstand von diesen Themen.
Hm, das ist nicht leicht, schließe mcih aber eher der Gruppe an, die Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen erlauben; denn was für einen Sinn hätte es, eine Untersuchung zu verbieten, die nach Einpflanzung der Eizelle durchgeführt werden darf und dann abgetrieben werden darf...
Wichtig ist bei der Geschichte nur, dass es bei diesen Ausnahmeregeln bleibt und die dnan nicht immer weiter gelockert werden!