
Im Mutterschutz dürfen Schwangere bestimmte Arbeit nicht leisten. Welche das sind, regelt das Beschäftigungsverbot
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Mutter und Kind im Mutterschutz bei der Arbeit geschützt sind. Bestimmte körperliche Arbeiten sind bei einer Schwangerschaft ausgeschlossen durch Beschäftigungsverbot:
Schwangere sollten außerdem persönliche Beschäftigungsverbote beachten. Diese Beschäftigungsverbote beachten den persönlichen Verlauf der Schwangerschaft. Sollten Schwangere wegen der Schwangerschaft oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden bestimmte Arbeiten nicht mehr ausführen können, sollten sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

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