HEBAMME
Fragen rund um die Leistungen einer Hebamme
- Wie oft darf ich die Hebamme anrufen? Prinzipiell ist Ihre Hebamme jederzeit und sooft Sie wollen für Sie erreichbar. Falls Ihre Frage aber nicht zu sehr eilt, sollten Sie nicht unbedingt zu später Stunde anrufen. Fragen Sie einfach nach, bis wann Sie ohne Hemmungen zum Hörer greifen können.
- Was zahlt die Krankenkasse? Die Kasse zahlt alle Vorsorgeuntersuchungen, bis zu drei Ultraschalluntersuchungen und während des Mutterschutzes einen Teil Ihres Gehalts. Weiter übernimmt sie die Kosten der Schwangerschaftsberatung, Geburtsvorbereitungskurse (nicht für den Partner) sowie Rückbildungskurse. Angebote außerhalb dieser Bereiche, z.B. den Bereitschaftsdienst der Hebamme, die Geburtshilfe durch die Wunschhebamme oder zusätzliche Kurse wie Yoga für Schwangere, zahlt die Kasse nicht. Manche Hebammen bieten jedoch günstige Tarife für die Zusatzleistungen.
- Kontakte nutzen: Die meisten Hebammen verfügen über ein hervorragendes Netz an Kontakten. Sie helfen Ihnen bei der Suche nach Kursen wie Babymassagen oder Babyschwimmen, sofern sie diese nicht selbst anbieten, kennen zahlreiche Ärzte, geben Bücher- und Rezeptetipps und können Sie zudem mit Müttern in gleichen Situationen (z.B. Zwillingsgeburt) bekannt machen, um sich auszutauschen.
- Hilfe im Notfall? Treten während der Schwangerschaft Probleme auf, beispielsweise vorzeitige Wehen, Blutungen oder ein Blasensprung, sollten Sie sich unbedingt beim Arzt oder eben bei Ihrer Hebamme melden. Auf Wunsch kommt sie zu Ihnen nach Hause. Auch bei Problemen wie Übelkeit, Unwohlsein oder sonstigen Schmerzenkönnen und sollten Sie Ihre Hebamme schnell um Rat fragen. Klären Sie schon vorher, wer Sie betreut, wenn Ihre eigene Hebamme einmal verhindert ist. Ab den letzten 4 Schwangerschaftswochen können Sie zusätzlich den so genannten Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Ihre Hebamme ist dann bis zur Geburt Ihres Kindes rund um die Uhr für Sie da. Dieser Sonderdienst kostet allerdings etwa 200 Euro zusätzlich.
- Wenn die Wehen kommen: Meldet sich Ihr Baby mit den ersten Wehen an, kontaktieren Sie gleich Ihre Hebamme. Meist gibt sie erst einmal telefonisch Tipps zur Entspannung. Werden die Abstände zwischen den Wehen kürzer, kommt die Hebamme zu Ihnen und überprüft mit einem Wehenschreiber das Stadium der Geburt. Wird es ernst, begleitet sie Sie zum Geburtsort.
- Während der Geburt: Haben Sie sich für eine Beleghebamme entschieden, wird Sie diese in das von Ihnen gewählte Krankenhaus begleiten. Ansonsten werden Sie mit ebensolcher Sorgfalt von der diensthabenden, für Sie unter Umständen unbekannten Hebamme des Krankenhauses durch die Geburt begleitet. Bei einer Hausgeburt kommt Ihre Hebamme zu Ihnen – und bringt alles mit, was nötig ist.
- Endlich zu Hause: In den ersten Tagen nach der Entbindung (Wochenbett) kommt die Hebamme täglich vorbei und kontrolliert, ob mit Ihnen und dem Neugeborenen alles in Ordnung ist. Sie misst Gewicht und Blutdruck des Kleinen, gibt erste Hilfestellungen zur Nabelpflege, zum Wickeln, zum Waschen und zum Stillen. Die Hebamme nimmt sich dafür immer so viel Zeit, wie die einzelnen Mütter brauchen.
- So wird das Baby satt: Ob Sie stillen oder Ihrem Kind das Fläschchen geben wollen: Die Hebamme weiß Rat: Bei Flaschenkindern informiert sie Sie über die passende Milchersatznahrung. Stillenden zeigt sie die verschiedenen Stilltechniken, sagt ihnen, was bei Brustschmerzen zu tun ist, und nennt den richtigen Zeitpunkt zum Abstillen.
- Wie lange dauert die Nachsorge? Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später je nach Bedarf – und zwar bis zu 8 Wochen nach der Geburt. Danach können Sie noch zwei weitere Termine zur Stillberatung vereinbaren. Für darüber hinausgehende Besuche benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Einige Hebammen bieten ihre Hilfe jedoch so lange an, bis die junge Mutter gut alleine zurechtkommt – oft sogar ohne Rezept.