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Steuerfrei beschenkt: Was dein Chef dir geben kann, ohne dass das Finanzamt mitverdient

© Pexels / Pixabay

Steuerfreie Geschenke vom Chef oder der Chefin? Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Erfahre hier, für welche Geschenke du keine Steuern zahlen musst.

Steuerfreie Aufmerksamkeiten – Diese Wertgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Wie auch bei anderen Schenkungen, beispielsweise wenn du deinen Kindern ein großes Geschenk machst, ist genau geregelt, ab wann Steuern gezahlt werden müssen. Dementsprechend ist die Summe, die dein*e Chef*in steuerfrei ausgeben darf, in den sogenannten Lohnsteuerrichtlinien R 19.6 festgelegt – schließlich soll beim Schenken der bürokratische Spaß nicht zu kurz kommen! Konkret heißt das:

Besondere Anlässe

Ein kleiner Blumenstrauß zum Geburtstag, eine Flasche Wein zu Weihnachten oder ein Gutschein für dein Lieblingscafé – diese Aufmerksamkeiten sind erlaubt, solange der Wert die Grenze von 60 Euro pro Anlass nicht überschreitet. Hier geht es um sogenannte „Aufmerksamkeiten“, die aus einem besonderen persönlichen Anlass (wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum) überreicht werden. Solche Geschenke sind nicht nur steuerfrei, sondern auch ein netter Motivationsschub für dich!

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Auch bei Weihnachtsgeschenken darf der Chef gerne spendabel sein, aber Achtung: Die magische Grenze von 60 Euro gilt auch hier. Überschreitet der Wert die Grenze, wird der komplette Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil, der darüber liegt.

Gutscheine und Sachbezüge – Clever schenken!

Gutscheine sind nicht nur eine praktische Geschenkidee, sondern auch steuerlich interessant. Dein*e Arbeitgeber*in darf dir monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei schenken. Dazu zählen Gutscheine für Restaurants, Tankstellen oder Online-Shops, die nicht in Bargeld ausgezahlt werden können. Das Beste daran? Du kannst diese Sachbezüge monatlich erhalten und so auf ein Jahr gesehen ordentlich profitieren!

Wichtig ist, dass der Gutschein nur für Waren oder Dienstleistungen genutzt werden kann. Also Bar- oder Prepaidkarten zählen hier nicht dazu. Dein*e Chef*in kann dir stattdessen zum Beispiel Gutscheine für deinen Lieblingsladen schenken – und das völlig steuerfrei, solange der monatliche Betrag eingehalten wird. So hast du die Gelegenheit, dein Gehalt aufzubessern, auch wenn dein Job nicht zu den bestbezahlten Berufen gehört.

Steuerfreie Extras und Besonderheiten

Neben den klassischen Geschenken gibt es auch ein paar Extras, die du vielleicht noch nicht auf dem Schirm hattest. Ein beliebtes Beispiel ist der sogenannte „Gesundheitsbonus“. Dein*e Arbeitgeber*in kann dir beispielsweise einen Zuschuss zu Fitnesskursen oder Massagen gewähren – ebenfalls steuerfrei, solange die 600 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.

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Auch bei Betriebsveranstaltungen gibt es steuerfreie Zuwendungen: Zwei Mal im Jahr darf dein*e Chef*in bis zu 110 Euro pro Event (inklusive Speisen, Getränke und Unterhaltung) steuerfrei für dich ausgeben. Mit diesem Budget ist durchaus eine tolle Feier drin.

Unsere Kolleg*innen von desired.de stellen dir drei nützliche Apps vor, die dir bei deiner Steuererklärung helfen können:

Steuererklärung leicht gemacht: Mit diesen 3 Apps klappt es

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dein* Chef*in darf dir steuerfreie Geschenke bis zu einem bestimmten Wert machen, wie zum Beispiel Sachgeschenke bis 50 Euro oder Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen. Dabei gelten klare Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen – selbst bei kleinen Aufmerksamkeiten hat der Gesetzgeber ein Auge darauf. Nutzen lässt sich das aber dennoch, um dir abseits des Gehalts eine kleine Freude zu bereiten!

Finanzcheck: Wie gut kannst du wirklich mit Geld umgehen?

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