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Jugendschutzgesetz: Wie lange darf mein Kind ausgehen?

Jugendschutzgesetz - Menschen auf Party
© Getty Images/shironosov

Mit welchem Alter dein Kind wie lange ausgehen darf, ist gesetzlich geregelt. Allerdings gibt es auch einige Sonderregelungen und Ausnahmen. Wir haben eine kompakte Übersicht zusammengestellt.

Es ist jedes Mal die gleiche mühselige Diskussion: “Um 8 bist du wieder zuhause!” “Um 8 schon? Ich will bis 12 bleiben! Wenigstens bis 10!” Ab dem Teenageralter verschiebt sich das nachmittägliche Treffen zum gemeinsamen Spielen oft in die Abendstunden und vom Kinderzimmer in Bars, Clubs oder Kinos. Je länger, desto besser! Eltern gefällt das manchmal gar nicht, besonders im Winter, wenn es früh dunkel wird oder wenn ihr in Gegenden wohnt, in denen am Abend nichts mehr los ist. Doch was sagt das Gesetz eigentlich dazu? Wie lange darf euer Kind ausgehen?

U 14: So lang darf dein Kind laut Jugendschutzgesetz ausgehen

Das Gesetz unterscheidet beim Ausgehen zwischen den verschiedenen Ausgehzielen. Mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson dürfen Jugendliche ab 12 unbeschränkt lange ausgehen. Ohne eure Begleitung sieht es anders aus:

Gaststätten: Unter 14 Jahren darf sich euer Kind eigentlich nicht ohne Begleitung in einer Gaststätte aufhalten. Ausnahmen gelten zwischen 5 Uhr und 23 Uhr zum Essen oder Trinken, wenn sie sich auf Reisen befinden oder dann, wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendvereins teilnehmen.

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Clubs: Bei Tanzveranstaltungen (z. B. in Clubs) dürfen Kinder zwischen 12 und 13 Jahren grundsätzlich nicht anwesend sein. Wird die Veranstaltung aber von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt oder handelt es sich um eine Tanzaufführung eures  Kindes, darf es ohne deine Begleitung bis 22 Uhr anwesend sein.

Kino: Ohne eine erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen Jugendliche unter 14 bis 20  Uhr zu FIlmvorführungen gehen. Der Film muss mit FSK 0, 6 oder 12 ausgezeichnet sein. Die Altersbeschränkung gilt übrigens auch, wenn euer Kind von einer volljährigen Person begleitet wird.

U 16: Das gilt ab jetzt

Gaststätten: Hier gelten die gleichen Regelungen, wie für 12- bis 13-Jährige.

Clubs: Auch Teenager, die unter 16 sind, dürfen eigentlich nicht in Discotheken, Clubs oder zu anderen Tanzveranstaltungen anwesend sein. Hier gelten wieder Ausnahmen, wenn es sich um eine Veranstaltung einer Jugendhilfeträgers oder um eine Tanzaufführung handelt. Dann darf euer 14- und 15-jähriges Kind dort bis 24 Uhr bleiben.

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Kino: 14- bis 15-Jährige dürfen bis 22 Uhr ins Kino gehen. Auch bei ihnen gilt, dass der Film ab 0, 6 oder 12 Jahren freigegeben sein muss.

U 18: Das sagt das Jugendschutzgesetz zu Ausgehzeiten

Gaststätten: Jugendliche ab 16 dürfen sich hier bis 24 Uhr ohne eine Begleitperson aufhalten.

Clubs: Ab 16 darf dein Kind bis 24 Uhr tanzen gehen.

Kino: Zwischen 16 und 18 Jahren verlängert sich auch der Kinoaufenthalt: Bis 24 Uhr dürfen Jugendliche Filme ansehen, die maximal eine Altersfreigabe von 16 haben.

Was ist der “Muttizettel”? Ausnahme mit Erlaubnis der Eltern

Vermutlich gefallen deinem Kind die streng geregelten Ausgehzeiten gar nicht: Die meisten Clubs öffnen nicht vor 22 Uhr und so ist es mit dem Tanzen meist ganz schnell wieder vorbei. Und mit euch feiern gehen? Total peinlich! Um Ausnahmen zu ermöglichen, gibt es in Deutschland den “Muttizettel”, offiziell “Erziehungsbeauftragung”. Ihr müsst dafür einen Zettel ausfüllen und unterschreiben, dass euer Kind z. B. ein Konzert oder einen Club auch länger als nach den geltenden Jugendschutzbestimmungen besuchen darf. Voraussetzung ist, dass euer Kind von einer über 18-jährigen Person begleitet wird, die die Betreuung übernimmt, beispielsweise ein verantwortungsvoller Freund oder die große Schwester. Alle Infos zum Muttizettel und eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken gibt es hier:

Wie kommt mein Kind nach Hause?

Bevor eure Tochter oder euer Sohn am Abend weg geht, solltet ihr diese Frage unbedingt klären. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Vereinbart eine Ort und Zeit, an dem ihr, oder die Eltern der Freunde, die Kinder gemeinschaftlich einsammelt.
  • Schaut vorab, wann Busse fahren und denkt an das Geld für ein Ticket. Zur Sicherheit sollte auch Taxigeld eingesteckt werden.
  • Liegen Club oder Bar im ländlichen Raum, gibt es oft auch die Möglichkeit, Sammeltaxen oder Discobusse zu bestellen, die billiger sind.
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Was hilft bei Streit?

Auch wenn es furchtbar nervig und anstrengend ist: Die Kämpfe um Ausgehzeiten sind für euer Kind wichtig. Kinder im Pubertätsalter suchen die Auseinandersetzung gezielt. Sie möchten ihr eigenes Leben in die Hand nehmen und zeigen, dass sie alt genug sind, ihre Zeiten selbst zu bestimmen. Allerdings sehnen sich die meisten Jugendlichen insgeheim trotzdem nach Fürsorge. Indem ihr eurer Tochter oder eurem Sohn Grenzen setzt, zeigt ihr, dass ihr euch sorgt, dass es euch wichtig ist. Versucht, einen Mittelweg zu finden: Einengen ist nicht gut, eine “mach doch was du willst” Einstellung tut Jugendlichen jedoch auch nicht gut. Geht Kompromisse ein, das zeigt, dass ihr immer noch das Sagen habt, aber auch, dass ihr die Wünsche eurer Tochter oder eures Sohns ernst nehmt.

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