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Wichtig zu wissen

Der alte Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft. Was ihr jetzt zum Reisen braucht

Kinderausweis Kinderreisepass Gültigkeit
© Getty Images/LightFieldStudios

Aktuell benötigen Kinder noch einen Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, wenn sie ins Ausland reisen. Dieser ist seit 2021 ein Jahr gültig. Ab 2024 gibt es wieder Neuerungen. Dann brauchen Kinder einen normalen Reisepass mit Chip, wenn sie ins Ausland außerhalb der EU reisen. Welche Gültigkeit wird der Kinderreisepass haben?

Kinderreisepass und Kinderausweis: Gültigkeit für alte Pässe

Den Kinderausweis konnte man sich bis 2021 mit einem biometrischen Passbild des Kindes sowie Geburtsurkunde direkt vor Ort aushändigen lassen. Er war sechs Jahre gültig. Seit August 2021 bekam man einen Kinderreisepass bzw. den Kinderausweis fürs Kind nur noch für ein Jahr. Grund war die Fälschungssicherheit: Die Eltern sollen jährlich die Identität ihrer Kinder nachweisen. Ein Kind muss für einen Besuch im Ausland ab Geburt diesen Pass nachweisen.

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Die Gültigkeit für den Kinderreisepass von einem Jahr trifft zukünftig nicht mehr zu. Eure Kinder können aber aktuell noch den alten Reisepass bis zum Ende seiner Gültigkeit in 2024 nutzen. Prüft bei jeder Reise nochmal, wie lange der Pass bei Einreise gültig sein muss.

Um der jährlichen Verlängerung des Kinderausweises ab Geburt zu entgehen, können Eltern dann zukünftig gleich einen biometrischen Pass beantragen, der allerdings eine gewisse Bearbeitungszeit hat.

Kinderreisepass: Gültigkeit, Kosten und Bearbeitungszeit ab 2024

Ab Januar 2024 dürfen diese alten Kinderpässe nicht mehr neu ausgestellt werden. Der bisherige Kinderreisepass wird damit abgeschafft.

Ab sofort gilt dann für alle Kinder ein richtiger Kinderreisepass mit Chip, wenn sie außerhalb der EU verreisen. Die bisherigen jährlichen Kinderausweise bzw. Reisepässe wird es dann nicht mehr geben, weil diese als nicht sicher genug gelten und nicht die weltweiten Sicherheitsvorschriften einhalten.

Der neue Kinderreisepass wird eine weltweite Gültigkeit von maximal sechs Jahren haben und statt 13 € dann 37,50 € kosten. Dieser hat eine Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen und kann nicht sofort ausgehändigt werden. Wir müssen ihn in Zukunft dann bei Auslandsreisen rechtzeitig beantragen bzw. zeitig einen Termin beim Bürgeramt oder Rathaus der Gemeinde ausmachen..

"Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden."
BMI/Bund
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Für Reisen innerhalb der EU benötigt jede Person, auch ein Kind unter sechs Jahren einen Personalausweis bzw. Kinderausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU ist ein Kinderreisepass erforderlich. Die genauen detaillierten Regelungen wird der Bund Anfang Januar 2024 bekannt geben. Wir werden euch rechtzeitig informieren. Bis dahin findet ihr detaillierte Informationen unter FAQ Reisepass beim BMI und auch auf den jeweiligen Webseiten eurer regionalen Bürgerämter.

Quellen: BMI, ADAC

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