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Bußgeldgefahr: 16 Pilzarten, die du nicht ernten darfst

Ein Mann sammelt Pilze im Wand und hält zwei davon in der Hand
Mann beim Pilzesammeln (© Getty Images / knape)

Pilze sammeln macht Spaß – aber nicht alle darfst du einfach mitnehmen. Welche Pilze streng geschützt sind und welche du in kleinen Mengen pflücken darfst.

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Welche Pilzarten dürfen nicht gesammelt werden?

Laut Anlage 1 zu Paragraf 1 der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz sind viele Pilzarten besonders oder streng geschützt. Das heißt: Wer solche Arten in der Natur entdeckt, darf sie nicht entnehmen, beschädigen oder sammeln. Dazu gehören:

  • Schaf-Porling / Semmel-Porlinge (Albatrellus spp. – alle heimischen Arten)
  • Kaiserling (Amanita caesarea)
  • Weißer Bronze-Röhrling (Boletus aereus)
  • Gelber Bronze-Röhrling (Boletus appendiculatus)Steinpilz (Boletus edulis)
  • Sommer-Röhrling (Boletus fechtneri)
  • Echter Königs-Röhrling (Boletus regius)
  • Blauender Königs-Röhrling (Boletus speciosus)
  • Pfifferlinge (Cantharellus spp. – alle heimischen Arten)
  • Schweinsohr (Gomphus clavatus)
  • Erlen-Grübling (Gyrodon lividus)
  • Saftlinge (Hygrocybe spp. – alle heimischen Arten)
  • März-Schneckling (Hygrophorus marzuolus)
  • Brätling (Lactarius volemus)
  • Birkenpilze und Rotkappen (Leccinum spp. – alle heimischen Arten)
  • Morcheln (Morchella spp. – alle heimischen Arten)
  • Grünling (Tricholoma flavovirens)
  • Trüffel (Tuber spp. – alle heimischen Arten)
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Dieses Video gibt dir Tipps für eine nachhaltige Ernährung.

Nachhaltige Ernährung: Hier sind 7 simple Tipps

Welche Pilze dürfen in geringen Mengen gesammelt werden?

Wenn du schon öfter Steinpilze oder Morcheln im Korb hattest, bist du jetzt vielleicht kurz erschrocken. Die gute Nachricht: Es gibt Ausnahmen. Nach Paragraf zwei der Bundesartenschutzverordnung dürfen bestimmte Arten in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden – darunter Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln, Brätlinge oder Birkenpilze.

Wichtig ist, dass du nur kleine Mengen mitnimmst. Wieviel das genau ist, definiert der Gesetzgeber nicht exakt. Als grobe Richtlinie gilt, ein bis zwei Kilo pro Person sind okay.

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Wie hoch sind die Bußgelder fürs illegale Pilzesammeln?

Wenn du mehr Pilze sammelst als erlaubt, oder geschützte Arten entnimmst, riskierst du in vielen Bundesländern richtig teure Strafen. Laut der Seite Bußgeldkatalog.org reichen die Bußgelder in besonders schweren Fällen bis in den fünfstelligen Bereich.

Besonders streng ist Brandenburg, dort kann ein übereifriger Sammler mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Euro rechnen. Die meisten anderen Bundesländer erheben Bußgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro, das ist auf jeden Fall mehr als selbst der teuerste Trüffel kostet.

Wo darfst du auf keinen Fall Pilze sammeln?

Bestimmte Gebiete sind für das Pilzesammeln tabu. Dazu gehören:

  • Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und Nationalparks: Hier gilt ein striktes Sammelverbot zum Schutz der Artenvielfalt
  • Vogelschutzgebiete: Sensible Rückzugsräume für bedrohte Tierarten
  • Schonungen und Verjüngungsflächen: Junge Bäume und Pflanzen sollen hier ungestört wachsen
  • Forstwirtschaftlich genutzte Flächen oder Jagdgebiete: Unfall- und Sicherheitsgefahr

Wer trotzdem in diesen Bereichen Pilze sammelt, muss ebenfalls mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

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Wie findest du heraus, welche Regelungen auf deine Gemeinde zutreffen?

Wenn du dir unsicher bist, welche Regeln in deiner Region gelten, lohnt sich ein Blick in die  jeweiligen Landeswaldgesetze. Diese Dokumente geben verbindlich Auskunft, welche Pilze geschützt sind, wo gesammelt werden darf und welche Mengen erlaubt sind.

Viele Kommunen stellen außerdem Informationen in Form von Flyern auf ihrer Website zur Verfügung. Dort kannst du genau nachlesen, welche Sammelmengen erlaubt sind und welche Pilzarten gar nicht oder nur in kleinem Umfang gesammelt werden dürfen.

Bitte beachte: Dieser Artikel dient nur der Orientierung. Maßgeblich sind immer die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.

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