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Gut zu wissen!

Corona-Kinderkrankengeld bis 2023 verlängert: So viele Kranktage könnt ihr maximal nehmen

Corona Kinderkrankentage Kinderkrankengeld

Seit 2021 gibt es die Corona-Kinderkrankentage, die wir Eltern zusätzlich einreichen können, wenn das Kind pandemiebedingt nicht betreut werden kann. Kürzlich hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass diese Mehrtage zum normalen Kinderkrankengeld auch für 2023 verlängert werden.

So viel Kinderkrankentage könnt ihr 2022 und 2023 einreichen

Seit 2021 bekommen Eltern mehr als die üblichen 10 Kinderkrankentage pro Jahr, wenn die Kita oder Schule pandemiebedingt nicht besucht werden kann. In dem Fall können sich Eltern, die ihr Kind dann zu Hause betreuen müssen, für die Zeit des Lohnausfalles, Krankengeld auszahlen lassen. Dies läuft über die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Sonderregelung gilt noch das ganze Jahr 2022 und auch im Jahr 2023.

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Das müsst ihr wissen:

  • Elternpaare erhalten aktuell pro Jahr maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld für jedes Kind
  • Alleinerziehende Eltern können maximal 60 Arbeitstage pro Kind einreichen
  • Das Kinderkrankengeld beträgt meist 90 % des Nettolohnes für die jeweils ausgefallenen Tage.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

BMFSFJ

Katja Nauck

Achtung!

Das Kinderkrankengeld können wir beantragen, wenn wir kranke Kinder zu Hause betreuen müssen oder wenn die Kita oder Schule pandemiebedingt nicht besucht werden darf. Es gibt für beide Situationen, mit oder ohne Krankenschein, maximal diese 30 oder 60 Tage pro Kind und keine weiteren.

Katja Nauck

Diese Eltern haben Anspruch auf das neue Kinderkrankengeld

Ihr habt Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn mindestens einer von euch angestellt und gesetzlich krankenversichert ist. Das Krankengeld gilt nur für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Privat Versicherte können das Krankengeld nicht in Anspruch nehmen.

Der Anspruch gilt für folgende Fälle:

  • Wenn die Schule oder Kita auf behördliche Anordnung geschlossen ist.
  • Wenn das Kind aufgrund einer Coronaerkrankung oder Kontaktes in Quarantäne muss.
  • Wenn die Präsenzpflicht für die Schule ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita aus Infektionsschutzgründen eingeschränkt wird.
  • Wenn die Eltern aufgefordert werden, das Kind zu Hause zu betreuen.

So stellt ihr den Antrag auf Kinderkrankengeld ohne Attest

Wenn ihr jetzt mit euren Kindern zu Hause bleiben müsst und während dessen nicht arbeiten könnt, sprecht ihr zunächst am besten mit eurem Arbeitgeber, dass ihr das Kinderkrankengeld einreicht. Dafür benötigt ihr eine Bescheinigung, denn ihr habt ja kein Attest von einem Arzt, dass das Kind krank geschrieben ist.

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So bekommt ihr das Kinderkrankengeld:

  • Ihr holt euch die Bescheinigung der Kita oder Schule, dass euer Kind die Einrichtung an so und so vielen Tagen nicht besuchen kann.
  • Viele Krankenkassen bieten auf Ihrer Website Anträge, wo ihr das Corona-Kinderkrankengeld beantragen könnt.
  • Schaut also auf der Website eurer Krankenkasse nach dem Corona-Kinderkrankengeld oder kontaktiert eure Kasse persönlich.

Versicherte der AOKNordost können den Antrag auf Kinderkrankengeld postalisch oder über die "Meine AOK-App" einreichen. Der Antrag gilt auch für Eltern, die aktuell oder generell im Homeoffice arbeiten.

"Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist auf 30 bzw. 60 Arbeitstage beschränkt. Dabei ist es unerheblich, ob diese für Zeiten mit oder ohne Erkrankung in Anspruch genommen werden. Die Zahlung von Krankengeld scheidet in diesen Fällen aus, da keine eigene Erkrankung vorliegt. Ob darüber hinaus Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56) bestehen, kann die Krankenkasse nicht beurteilen. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht."

Sprecherin AOK Nordost

Corona ist eine von vielen Krankheiten, die auch Kinder treffen können. Diese meist reinen Kinderkrankheiten sollte man kennen:

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Quelle: bmfsfj.de, AOK Nordost

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Bildquelle: Getty Images/Westend61

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