Im Oktober haben sich wieder ein paar Dinge geändert, die auch Familien betreffen. Unter anderem gibt es Neuerungen in puncto Corona-Tests und bei Apotheken-Rezepten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Corona-Tests werden kostenpflichtig
Ab dem 11. Oktober wird es keine kostenlosen Corona-Tests mehr für die breite Bevölkerung geben. "Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der Corona-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen und zusätzliche Sicherheit im Alltag zu geben. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden", heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Wollen Ungeimpfte also künftig beispielsweise ein Restaurant besuchen, müssen sie für ihren Corona-Test, der ihnen Einlass gewährt, selbst aufkommen. Wie viel so ein Schnelltest kostet, ist unklar. Schätzungen belaufen sich laut Frankfurter Rundschau auf etwa 15 bis 20 € für einen Schnelltest.
Für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bleiben die Tests aber kostenlos, das gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Teuer wird es für Ungeimpfte bald auch, wenn sie in Quarantäne müssen, denn diese soll künftig nicht mehr finanziell entschädigt werden. Wann genau diese Änderung in Kraft tritt, steht noch nicht fest, sie soll aber voraussichtlich im Laufe des Oktobers umgesetzt werden.
Elektronisches Rezept wird eingeführt
Elektronische Arzneimittelrezepte sind ab dem 1. Oktober bundesweit zugelassen. Arztpraxen in ganz Deutschland dürfen freiwillig E-Rezepte für ihre Patientinnen und Patienten ausstellen, die diese dann beispielsweise mit ihrem Smartphone verwalten können.
Das geht u. a. mit der App von "gematik": Nutzer*innen erhalten darin im Anschluss an eine Videosprechstunde oder nach dem Besuch einer Praxis automatisch ihr Rezept und können dieses dann bequem an eine Apotheke übermitteln, die ein Medikament so ggf. gleich bestellen kann. Ihr könnt E-Rezepte natürlich auch in Online-Apotheken einlösen. Die digitale Form der Rezepte soll auch die Anforderung von Folge-Rezepten deutlich erleichtern und den Gang in die Arztpraxis ersparen.
Kostenvergleich an Tankstellen
Ab dem 1. Oktober sind außerdem große Tankstellen dazu verpflichtet, einen Kostenvergleich an den Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Verbraucher*innen sollen sehen können, welche Kosten für Benzin, Diesel, Strom, Erdgas und Wasserstoff auf 100 Kilometer anfallen. Dadurch sollen Verbraucher*innen für alternative Antriebe sensibilisiert werden.
Neugeborenen-Screening wird erweitert
Der Umfang des freiwilligen Neugeborenen-Screenings wird zum 1. Oktober erweitert. Die Blutuntersuchung, die in den ersten Lebensstunden des Babys durchgeführt wird, umfasst dann auch Tests auf Sichelzellkrankheit und spinale Muskelatrophie. Damit wird das Screening von 14 auf 16 Tests auf angeborene genetische Krankheiten abgedeckt.
Corona-Auszeit für Familien
Um Familien nach eineinhalb anstrengenden Jahren Pandemie eine Pause zu gönnen, hat das Bundesfamilienministerium die sogenannte "Corona-Auszeit für Familien" eingeführt. Sie soll ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 anspruchsberechtigten Familien einen kleinen Urlaub ermöglichen, bei dem der Bund 90 % der Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernimmt. Dafür müssen Familie bestimmte Kriterien erfüllen, welche das sind und weitere Infos zur Corona-Auszeit für Familien findet ihr hier:
Stalking wird härter bestraft
"Stalking kann schrecklicher Psychoterror mit traumatischen Folgen sein. Stalker bedrohen, belästigen und verfolgen die Betroffenen häufig über lange Zeit. Wir möchten die Betroffenen besser schützen. Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden", meint Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, weswegen sich ab Oktober nun einiges ändert.
Ab dem 1. Oktober sollen Stalkende schneller vor Gericht landen. Bisher musste Täter*innen ein "beharrliches" Stalking-Verhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Künftig ist es ausreichend, wenn eine Person "wiederholt" belästigt und das Leben "nicht unerheblich" beeinträchtigt wird.
Das Strafmaß für Stalking wird zudem verschärft: Bisher lag die Maximalstrafe bei drei Jahren Gefängnis, ab Oktober sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Außerdem steht zukünftig auch Cyberstalking ausdrücklich unter Strafe, z. B. wenn jemand auf die Social-Media-Accounts seines Opfers zugreift.
Bildquelle: Getty Images/Everste
Na, hat dir "Neue Regeln & Gesetze im Oktober 2021: Das sollten Familien wissen" gefallen, weitergeholfen, dich zum Lachen oder Weinen gebracht? Dann hinterlasse uns doch ein Like oder teile den Artikel mit anderen netten Leuten. Wir freuen uns sehr über dein Feedback – und noch mehr, wenn du uns auf Pinterest, Facebook, Instagram, Flipboard und Google News folgst.