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Gut zu wissen!

Neue Gesetze 2020: Das ändert sich jetzt für Familien

Neue Gesetze 2020

Neues Jahr, neue Gesetze 2020 – und einige davon bedeuten erfreulicherweise mehr Geld für Familien. Wir haben alles Wissenswerte dazu für dich gesammelt.

Neue Gesetze 2020: Der Kinderfreibetrag steigt

Wichtig für die Steuererklärung: Um 192 Euro auf insgesamt 5.172 Euro steigt der Kinderfreibetrag ab Anfang 2020 bei verheirateten Eltern an. Für jedes Elternteil seperat liegt er jetzt bei 2.586 Euro. Obendrauf gibt es einen Freibetrag für Ausbildungs-, Betreuungs- oder Erziehungsbedarf, der jetzt bei 2.640 Euro liegt. Außerdem wird der Grundfreibetrag von 9.168 Euro um 240 Euro auf dann 9.408 Euro angehoben.

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Neue Gesetze 2020: Das ändert sich beim Kinderzuschlag

Die Erhöhung des Kinderzuschlags ist besonders für einkommensschwache Familien interessant. Er wird zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt und wurde bereits Mitte 2019 von monatlich maximal 170 Euro auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht. Damals wurde auch bestimmt, dass der Kinderzuschlag nur noch um 45 Prozent – nicht wie zuvor um 100 Prozent – gemindert wird, wenn ein zusätzliches Kindeseinkommen, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, vorliegt.

Jetzt neu: Zusätzlich fällt die Abbruchkante für den Kinderzuschlag weg. Das bedeutet, dass er nicht mehr ab einem bestimmten Einkommen komplett gestoppt wird, sondern das die Zahlung normal ausläuft.

Die neuen Gesetze 2020 bringen mehr Geld für Familien

Ebenso wird der Kinderzuschlag durch ein zusätzliches Einkommen der Eltern nur noch um 45 Prozent, nicht mehr um 50 Prozent, verringert. Seit dem 1. Januar 2020 wird der Zuschuss außerdem an Familien ausbezahlt, die (noch) kein Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl sie es eigentlich beantragen könnten.

Neue Gesetze 2020: Das musst du bezüglich Unterhalt wissen

1. Das ist neu beim Unterhaltsvorschuss

Um die Überbrückung von finanziellen Engpässen leichter zu machen, werden die Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss ab 2020 erhöht. Bei Kindern bis zu fünf Jahren steigt er von 150 auf 165 Euro, bei Sechs- bis Elfjährigen von 202 auf 220 Euro und bei Zwölf- bis 17-Jährigen von 272 auf 293 Euro. Wichtig: An Kinder bis elf Jahre wird er nach der Beantragung ohne Einschränkungen ausbezahlt, bestimmte Einschränkungen gelten für Kinder ab zwölf Jahren.

2. So ändert sich die Düsseldorfer Tabelle

Auch die Unterhaltsbeträge, die in der Düsseldorfer Tabelle fixiert sind, haben sich zum 1. Januar 2020 geändert: Unterhaltspflichtige müssen ab jetzt 4,5 Prozent mehr Unterhalt für ihren Nachwuchs bezahlen.

Allerdings wird nach fünf Jahren auch der Eigenbedarf das erste Mal erhöht – von 1080 auf 1.160 Euro. Alles, was ihr dazu wissen müsst, findet ihr gesammelt in diesem Artikel:

Das Baukindergeld gilt noch das komplette Jahr 2020

Familien, die planen zu bauen, sollten wissen: Das Baukindergeld, ein Zuschuss, den es bereits seit 2018 für Familien mit Kindern gibt, läuft nur noch bis Ende des Jahres 2020. Eine Verlängerung ist bisher nicht in Planung.

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Neue Gesetze 2020: Die Masern-Impfpflicht kommt

>Wer sein Kind neu in einer Kita oder einem Kindergarten anmeldet oder bald ein Schulkind hat, muss ab März 2020 eine Masern-Impfung nachweisen können. Alle wichtigen Infos dazu findet ihr hier:

Wessen Kind bereits eine Betreuungseinrichtung oder Schule besucht, muss den Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 nachreichen.

Ist unsere Familie ein gutes Team?

Bildquelle: Aufmacherbild: bernardbodo / Getty Images .
Artikelbild: Philip Steury / Getty Images

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