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Von wegen 3€

Was ein Schnelltest im Testzentrum jetzt kostet & für wen er kostenlos ist

Corona Test kostenlose

Die Corona-Testverordnung wurde am 25. November 2022 noch einmal angepasst und die Personengruppen, denen weiterhin ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung steht, neu definiert. Was Schnelltests im Testzentrum jetzt wirklich kosten und wer sich weiterhin kostenlos testen lassen kann.

Was ein Corona-Schnelltest im Schnellzentrum jetzt kostet

Am 25. November 2022 wurde die Corona-Testverordnung noch einmal verschärft, was den Personenkreis mit Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests betrifft. Der seit Ende Juni 2022 mögliche vergünstigte Schnelltest für 3€ wurde mit Wirkung ab 1. Dezember 2022 komplett gestrichen.

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Ihr zahlt im Testzentrum für einen Schnelltest ab Dezember 2022 nun den von dem jeweiligen Testzentrum aufgerufenen Preis, sofern ihr nicht in die engdefinierte Gruppe fallt, die von den Kosten befreit ist.

Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Bundesministerium für Gesundheit

Charoline Bauer

Ein Schnelltest kostet zwischen 10 und 20 €

Die Preise für die Schnelltests in den Testzentren variieren sehr. Je nach Stadtteil und Testzentrum zahlt ihr aktuell vermutlich einen Preis zwischen 10 und 20 €. Da der Staat die Schnelltests in Testzentren nur noch in sehr geringem Maße fördert, wird es zu einem starken Rückgang an Testzentren kommen. Mit Ablauf der Ansprüche auf Testung Ende Februar 2023 werden vermutlich (fast) alle Testzentren schließen.

Charoline Bauer

Für diese Personen gibt es weiterhin kostenlose Corona-Tests

Bevor ihr den Geldbeutel zückt, schaut nach, ob ihr eventuell zu einer der Personengruppen gehört, für die die Schnelltests im Testzentrum auch weiterhin kostenlos sind:

  • Menschen, bei denen ein Test zur Beendigung einer Quarantäne erforderlich ist
  • Menschen mit Behinderungen mit persönlichem/er Assistent*in und der/die Beschäftige selbst (Stichwort "Persönliches Budget")
  • Pflegende Angehörige
  • Bewohner*innen, sowie Besucher*innen in Krankenhäusern, Dialysezentren und Reha-Kliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Obdachlosen- und Asylunterkünften

Wer eine kostenlose Testung im Testzentrum vornehmen lassen möchte, muss seine Berechtigung dafür nachweisen.

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Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

Folgende Nachweise werden für eine kostenlose Testung verlangt

  • Besuch in Pflegeheimen oder Krankenhäusern: Ausgefülltes Musterformular mit Bestätigung der Einrichtung oder Selbstauskunft gegenüber der Teststelle (mit Unterschrift bestätigt)
  • Pflegende Angehörige: Formlose Selbstauskunft (mit Unterschrift bestätigt) oder einen Beleg des Pflegestatus
  • Freitestung: Nachweis eines positiven Testergebnisses
  • Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets: Bescheid

Wann ist noch ein kostenloser PCR-Test möglich?

Wenn ihr zu folgenden Personengruppen gehört, habt ihr Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test:

  • Personen, die mittels Schnelltest in einer zertifizierten Teststelle positiv auf das Coronavirus getestet wurden
  • Personen, die mittels Schnelltest in Eigenanwendung positiv getestet wurden (Nachweis nötig)
  • Personen, die vom Gesundheitsamt, von den behandelnden Ärzten und Ärztinnen oder von Krankenhäusern, Kliniken, ambulanten Pflegediensten oder ähnlichen Einrichtungen offiziell als Kontaktpersonen festgestellt wurden, wobei hier zunächst ein Schnelltest zur Abklärung durchgeführt werden kann
  • Personen, die im Rahmen eines Pooling-Tests mittels Nukleinsäurenachweis positiv getestet wurden
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Details zu diesen Bestimmungen könnt ihr auch beim Bundesgesundheitsministerium nachlesen. Fragt im Zweifel vorher bei eurer Teststelle an, welche Kosten anfallen und ob ihr diese zahlen müsst.

Quelle: Bundesregierung

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Bildquelle: Getty Images/Jelena Stanojkovic

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