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Urlaub in den Herbstferien: Diese Corona-Regeln gelten jetzt für eure Urlaubsreise im In- und Ausland

Herbstferien Corona Reisen Urlaub

Am 4. Oktober starten in den ersten deutschen Bundesländern die Herbstferien. Viele Familien freuen sich auf eine verdiente herbstliche Auszeit. Im Inland dürft ihr wieder überall übernachten, es gelten lediglich die 2G- oder 3G-Regeln. Reisen ins europäische Ausland sind unter bestimmten Bedingungen möglich, ihr müsst euch gut informieren, welche Regionen Hochrisikogebiete sind und was für Regeln beim Einreisen gelten.

Urlaub in Deutschland mit 2G- und 3G-Regeln

Wenn ihr in den Herbstferien innerhalb von Deutschland verreist, gibt es aktuell lediglich Barrieren für Ungeimpfte. Betreiber von Hotels, Gastronomie, Museen und anderen touristischen Angeboten können selbst entscheiden, ob sie Personen nach der 2G-Regel (geimpft und genesen) oder der 3G-Regel Einlass gewähren (geimpft, genesen, getestet).

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Als ungeimpfte Erwachsene kann es daher sein, dass ihr regional in bestimmte Einrichtungen mit 2G-Regeln nicht hineinkommt. Informiert euch daher am besten immer vorher nochmal, welche Regeln gelten. Wenn ihr Glück habt, könnt ihr bei der 3G-Regel mit einem tagesaktuellen Negativtest Einlass erhalten. Diese Regeln gelten meist für alle Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren, die auch die Möglichkeit zur Impfung haben. Ausnahmen gibt es für Kinder unter zwölf Jahren, für die noch gar keine Impfung möglich ist. Diese müssen nicht auf das Coronavirus getestet werden.

Maskenpflicht, Abstand und Hyigeneregeln

In fast allen Bundesländern gilt weiterhin in öffentlichen Einrichtungen, im Nahverkehr, Zugverkehr, Hotels, Gastronomie, Bars, Clubs, Museen und Co. eine Maskenpflicht und ein Abstandsgebot. Zudem solltet ihr die Luca- oder Corona-App dabei haben oder ihr hinterlasst eure persönlichen Kontaktdaten. Lediglich in Hamburg wurde jetzt für Clubs und Bars sowie alle Einrichtungen, die sich an die 2G-Regeln halten, die Maskenpflicht für geimpfte Personen aufgehoben. Für Ungeimpfte gelten weiterhin die bisherigen Pflichten zum Masken tragen.

Reisen ins Ausland: Diese Regionen sind Hochrisikogebiet

Viele Familien sehnen sich in den Herbstferien nochmal nach Sonne, Strand und Meer. Wie sieht die Lage aktuell in unseren liebsten Mittelmeer-Urlaubsregionen und im restlichen Europa aus?

  • Frankreich: In Frankreich sieht die Coronalage aktuell entspannt aus, ihr könnt ohne Einschränkungen einreisen. Lediglich die Inseln in Übersee, zwei Regionen im Süden (Okzitanien sowie Provence-Alpes-Côte d'Azur) und die Insel Korsika sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Für Einreisende gilt der Nachweis des Impfausweises, eines negatives Tests oder ein Genesungsnachweis. Das Gleiche gilt auch für Restaurants, Bars, Museen und Co.
  • Griechenland: Wenn ihr nach Griechenland reist und geimpft seid, gelten für euch keinerlei Einschränkungen. Lediglich die Insel Kreta und die südliche Ägäis werden vom Auswärtigen Amt immer noch als Risikogebiete gehandelt. Ungeimpfte Rückkehrer müssen für zehn Tage in Quarantäne, die nach fünf Tagen mit Negativtest beendet werden kann.
  • Italien: Italien ist aktuell stabil und kein Risikogebiet. Wenn ihr einreist oder ein Restaurant oder Museum besucht, reicht als Nachweis euer (digitaler) Impfausweis.
  • Kroatien: Urlauber müssen in Kroatien ebenfalls belegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Für Hotels, Restaurants und Cafés gelten diese Regeln nicht.
  • Österreich: Urlaub ist Österreich ist möglich, jedoch hat sich die Lage wieder etwas verschärft, sodass seit Mitte September für Ungeimpfte wieder eine FFP2-Maskenpflicht gilt. Sollten die Infektionszahlen weiter nach oben gehen, könnte es sein, dass man nur geimpft oder getestet zu bestimmten Veranstaltungen oder Orten gelangt.
  • Schweiz: Wer in die Schweiz fliegt, benötigt einen Impfausweis oder aktuellen Negativ-Test. Auch für Bars Restaurants, Freizeitstätten und Veranstaltungen gilt diese Regeln. Dort entfällt dann auch die Maskenpflicht.
  • Spanien: Unser beliebtes Urlaubsland ist nicht länger Risikogebiet, daher müssen Urlauber bei ihrer Rückkehr nicht mehr in Quarantäne. Allerdings müssen deutsche Einreisende ab 12 Jahren entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Auf Mallorca wurden zuletzt sogar weiter gelockert und man darf sich wieder nachts versammeln. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
  • Portugal: Dank hoher Impfquote ist Portugal auf einem gutem Weg. Wenn ihr einreist, müsst ihr ab 12 Jahren ebenfalls geimpft, genesen oder getestet sein. Nur die Algarve ist aktuell immer noch Hochrisikogebiet.
  • Türkei: Die Türkei gilt aktuell als Hochrisikogebiet. Alle Urlauber, die aus der Türkei ausreisen und weder geimpft noch genesen sind, müssen nach der Rückkehr in Quarantäne. Zum Einreisen braucht ihr einen Impfausweis, negativen Schnelltest oder PCR-Test. In der Öffentlichkeit gilt weiterhin Maskenpflicht.
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Wer wissen möchte, welche anderen Länder in Europa und weltweit ebenfalls noch oder wieder als Hochrisikogebiet gelten, schaut am besten beim Auswärtigen Amt oder Robert-Koch-Institut nach.

Bekommen wir für Buchungen unser Geld zurück?

In der Regel gilt bei einer pandemiebedingten Ausnahme ein gesondertes Stornorecht. Der Rechtsexperte der ARAG, Tobias Klingelhöfer, erwähnt, dass das Hotel oder die Ferienzimmervermittlung i.d.R. die Buchung in so einem Sonderfall kostenlos storniert: "Sobald ein Hotel aufgrund dieses Corona-bedingten Beherbergungsverbotes einen Gast nicht mehr aufnehmen darf, kann die Buchung kostenlos storniert werden."

Auch wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, macht ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot die Reise unmöglich. Dann handelt es sich um unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, bei denen ein kostenfreier Rücktritt von der Reise möglich ist. Sind Anreise und Unterbringung hingegen möglich, selbst wenn es unter Quarantäne-Bedingungen wäre, müssen Urlauber in diesem Fall zahlen.

Tobias Klingelhöfer, ARAG

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Quelle: zdf.de

Bildquelle: Getty Images/monkeybusinessimages

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