Im letzten Sommer gab es große Diskussionen um die sogenannten "Schnupfenpapiere". Darin haben einzelne Bundesländer definiert, bei welchen Krankheitssymptomen ein Kind nicht zur Kita oder Schule darf. Schleswig-Holstein hat diese Regeln jetzt nochmal verschärft und um einige Corona-Symptome ergänzt.
Seit Montag haben in Sachsen die Grundschulen und Kitas wieder geöffnet. In den anderen Bundesländer geht es teilweise ab 22. Februar wieder los. Für viele Eltern heißt dies, sie können ihre Kinder endlich wieder in die Betreuung geben und die Kinder können ihre Freunde und Erzieher*innen wieder sehen.
Doch die gemischten Gefühle bleiben. Wenn auch für Schulen ein gesonderter Hygieneplan gilt, sind Eltern sich nicht klar, ob ihre Kinder dort genügend vor einer Ansteckung geschützt sind. Daher hat ein Bundesland jetzt seine Corona-Regeln nochmals verschärft.
Bei diesen Symptomen muss das Kind zu Hause bleiben
Schleswig-Holstein hat über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 15.02. nochmal den Leitfaden angepasst, wann ein Kind nicht in die Kita oder Schule darf.
Ein Kind darf in die Einrichtung bei
- einfachem Schnupfen ohne weitere Symptome
Ein Kind muss zu Hause bleiben bei
- erhöhter Temperatur ab 37,5 °
- Husten oder Halsschmerzen
- Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
- Kopfschmerzen
- Magen- /Darmbeschwerden
Tritt mindestens eines dieser Symptome akut auf, darf das Kind nicht die Schule oder Kita besuchen. Wenn das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und keine weiteren Krankheitsanzeichen hinzugekommen sind, darf es ohne ärztliches Attest wieder zur Schule.
Wann muss ein Kind ein ärztliches Attest vorlegen?
Sollte das Kind eine chronische Krankheit haben, bei der solche Symptome auftauchen, kann dies ein ärztliches Attest belegen und die Eltern entscheiden je nach Gesundheitszustand des Kindes, ob zumutbar ist, dass das Kind gehen darf.
Die Eltern sollten bei Auftauchen mehrerer dieser Symptome immer ihren Arzt oder die Ärztin kontaktieren, die dann entscheiden, ob ein PCR-Test gemacht wird. Wenn der Test negativ ist, dann darf das Kind nach 48 Stunden ohne Symptome wieder zur Schule oder Kita. Bei einem positiven Test sollen sich die Eltern an die Anweisungen der Ärzt*innen und des Gesundheitsamts halten. In manchen Kitas wird eine Gesundschreibung verlangt, die belegt, dass das Kind symptomfrei ist.
Dieser Leitfaden gilt aktuell in Schleswig-Holstein und auch in ähnlicher Form in Sachsen. Es könnten weitere Bundesländer folgen.
Bildquelle: Getty Images/Halfpoint
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