Der Herbst verzaubert mit seinem bunten Blätterkleid, doch was so malerisch aussieht, kann schnell zur gefährlichen Rutschpartie werden. Besonders bei Regen verwandeln sich laubbedeckte Gehwege in rutschige Flächen, die jährlich zu zahlreichen Unfällen führen. Wenn du auf nassem Laub ausrutschst und dich verletzt, stellt sich die Frage: Wer haftet für den Schaden und welche Rechte hast du als Betroffene*r?
Im Herbst sind viele Gehwege dick mit Laub bedeckt und verwandeln sich in einen Hindernis-Parcours. Oft fragen wir uns dann genervt: Warum wurde hier nicht geräumt?! Die Rechtslage ist dabei klarer als man denkt: Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, angrenzende Gehwege von Laub zu befreien. Diese Pflicht kann auf Mieter übertragen werden oder durch Dienstleister erfüllt werden. Als Fußgänger hast du bestimmte Rechte, wenn du zu Schaden kommst – aber auch eine Mitverantwortung, denn du musst dein Verhalten den herbstlichen Bedingungen anpassen. Nicht immer liegt die Schuld allein beim Grundstückseigentümer, wenn es zu einem Unfall kommt.
Wer ist für die Laubbeseitigung verantwortlich?
Wenn du auf einem laubbedeckten Gehweg ausrutschst, ist wichtig zu wissen: Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich bei den Gemeinden. Diese übertragen die Pflicht jedoch in der Regel per kommunaler Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Der Eigentümer ist also verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück von Laub zu befreien – auch wenn die Blätter von städtischen Bäumen stammen.
Die genauen Vorgaben zur Reinigungshäufigkeit sind in den kommunalen Satzungen festgelegt und können von Ort zu Ort variieren. In der Regel gilt: Mindestens einmal täglich sollte der Gehweg von Laub befreit werden. Bei starkem Laubfall kann auch mehrmaliges Kehren notwendig sein. Es wird jedoch nicht erwartet, dass Gehwege rund um die Uhr komplett laubfrei sind – das wäre nicht zumutbar.
Deine Rechte als geschädigte Person nach einem Unfall
Bist du auf Laub ausgerutscht und hast dich verletzt, kannst du unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Folgende Schäden können ersatzfähig sein:
- Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Verdienstausfall während der Genesungszeit
- Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Einschränkungen
- Sachschäden an Kleidung oder persönlichen Gegenständen
Um deine Ansprüche durchzusetzen, solltest du den Unfall möglichst gut dokumentieren. Mache Fotos von der Unfallstelle und dem laubbedeckten Gehweg. Suche nach Zeugen, die bestätigen können, dass der Gehweg nicht ausreichend gereinigt war. Lass deine Verletzungen ärztlich attestieren und bewahre alle Belege für entstandene Kosten auf.
Gegen wen richtest du deine Ansprüche?
Deine Schadensersatzansprüche richtest du in erster Linie gegen den Verantwortlichen für die Laubbeseitigung. Das kann sein:
- Der Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstücks
- Der Mieter, wenn die Räumpflicht wirksam auf ihn übertragen wurde
- Die Gemeinde, wenn keine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht erfolgt ist
In der Praxis ist es oft der Grundstückseigentümer, der haftet, selbst wenn er die Pflicht auf Mieter übertragen hat. Denn er behält eine Kontrollpflicht und muss sicherstellen, dass die Reinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Deine Mitverantwortung als Fußgänger
Wichtig zu wissen: Als Fußgänger trägst du eine Mitverantwortung und musst dein Verhalten den Witterungsbedingungen anpassen. Gerichte erwarten, dass du im Herbst mit erhöhter Aufmerksamkeit unterwegs bist und potenzielle Gefahren erkennst.
Wenn du bei erkennbar rutschigem Laub nicht vorsichtig läufst oder ungeeignete Schuhe trägst, kann dir eine Mitschuld zugesprochen werden. In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche Fälle, in denen den Geschädigten eine Teilschuld zugesprochen wurde. Das kann dazu führen, dass deine Schadensersatzansprüche gekürzt werden.
Auch sie sind im Herbst überall und machen das schlechte Wetter wieder wett: Kürbisse! Wie du die leckersten Sorten am besten zubereitest, siehst du im Video:
Versicherungen, die dir helfen
Wenn du bei einem Laubunfall zu Schaden kommst, können verschiedene Versicherungen für dich einspringen:
- Deine Krankenversicherung übernimmt die medizinische Grundversorgung.
- Deine private Unfallversicherung zahlt je nach Vertrag Invaliditätsleistungen oder Tagegeld.
- Die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen deckt Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden sind.
Wenn du einen Unfall erlitten hast, solltest du zunächst deine eigene Kranken- und gegebenenfalls Unfallversicherung informieren. Parallel dazu kannst du Ansprüche gegen den Verantwortlichen geltend machen, dessen Haftpflichtversicherung dann einspringen sollte.
Nicht nur, wenn du als Mieter oder Eigentümer für Laub verantwortlich bist: Eine private Haftpflichtversicherung bewahrt dich in diesen und ähnlichen Fällen vor hohen Kosten, schreibt die Verbraucherzentrale.
Fazit: So sicherst du deine Ansprüche nach einem Laubunfall
Wenn du auf rutschigem Herbstlaub ausgerutscht bist und dich verletzt hast, stehen dir unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Entscheidend ist, dass der Verantwortliche seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist. Gleichzeitig wird von dir als Fußgänger erwartet, dass du im Herbst besonders achtsam bist.
Um deine Rechte durchzusetzen, ist eine gute Dokumentation des Unfalls wichtig. Sammle Beweise, suche Zeugen und lasse deine Verletzungen ärztlich attestieren. Bei schwerwiegenden Verletzungen kann eine rechtliche Unterstützung sinnvoll sein.


