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Ausnahmezustand

Mehr Kind-Krank-Tage auch 2021 wegen Corona: Alle Rechte und Pflichten für uns Eltern

kind krank tage

Corona hat uns weiter im Griff, der Lockdown wurde verlängert. Gleichzeitig werden auch die Regelungen angepasst: Wie 2020 auch schon, stehen uns Eltern wegen Corona mehr Kind-Krank-Tage zu, um die geschlossenen Betreuungsangebote irgendwie ausgleichen zu können.

Update 06.01.2021: Mehr Kind-Krank-Tage wegen Corona-Pandemie

Gestern beschloss der Bund eine Verlängerung des Lockdowns. Kanzlerin Merkel erklärte, dass Eltern wie auch schon 2020 mehr Kind-Krank-Tage bekommen und sie diese eben nicht nur nutzen können, wenn das Kind krank ist, sondern auch wenn es Engpässe in der Betreuung wegen geschlossenen Kitas und Schulen gibt.

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Konkret heißt das: Es soll Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil geben. Alleinerziehende sollen 20 zusätzliche Tage erhalten. Die Krankenkasse zahlt dann das fehlende Gehalt (bis zu 90 % des Nettos), laut der Bundesregierung auch ohne, dass eine Erkrankung vorliegt, sondern auch dann wenn das Kind zu Hause wegen Kita-und Schulschließung betreut werden muss. Doch aktuell wurde dies noch nicht als Gesetzesentwurf beschlossen und verabschiedet und es ist noch unklar, wie das in der Praxis aussehen soll.

Doch eine Frage bleibt: Was passiert, wenn die Tage aufgebraucht sind, weil wir unsere Kinder zu Hause betreut haben und sie dann wirklich mal krank sind?

Alternativ haben wir Eltern weiterhin die Möglichkeit eine Elternentschädigung zu bekommen, wenn wir unsere Kinder zu Hause betreuen und deswegen einen Verdienstausfall erleiden.

Wem stehen generell Kind-Krank-Tage zu?

Gesetzlich steht allen Angestellten eine bezahlte Freistellung zu, wenn sie unverschuldet von der Arbeit fernbleiben müssen. Hierunter zählt auch die Pflege eines Familienmitgliedes und somit eures kranken Kindes. Allerdings gibt es viele Ausnahmen von der Regelung: So enthalten nicht wenige Tarifverträge und Arbeitsverträge Klauseln, die diese Regelung ausschließen. Das heißt nicht, dass ihr zur Betreuung eures Kindes nicht freigestellt werden könnt – aber, dass ihr in der Zeit nicht von eurem Arbeitgeber bezahlt werdet. Fehlt die Klausel, zahlen Arbeitgeber in der Regel fünf Kind-Krank-Tage pro Kalenderjahr, einige Unternehmen sogar mehr.

Wer zahlt die Kind-Krank-Tage?

Arbeitnehmer können in der Zeit, in der sie ihr krankes Kind betreuen, weiterhin ein Einkommen beziehen. Dieses kann, muss aber nicht vom Arbeitgeber kommen. In der Regel kommt der Arbeitgeber für fünf Tage auf. Ansonsten oder wenn diese Tage aufgebraucht sind, springt die gesetzliche Krankenkasse ein – aber nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen, meist weitere fünf pro Elternteil.

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Wie werden die Kind-Krank-Tage berechnet bzw. wie viele Kind-Krank-Tage stehen mir zu?

Angestellte werden laut § 45 SGB V von der Arbeit freigestellt, wenn ihr Kind krank wird. Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch keine Bezahlung vor. Seid ihr gesetzlich krankenversichert, springt unter bestimmten Bedingungen aber die Krankenkasse ein und zahlt sogenanntes Kinderkrankengeld.

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Diese Regelung sieht pro Jahr und Elternteil 10 Kind-Krank-Tage vor, allerdings könnt ihr die Tage auch gegenseitig übertragen (s. u.). Die Regelung gilt für Kinder, die unter 12 Jahren alt oder pflegebedürftig sind und nur, wenn keine andere Person aus eurem Haushalt (Großeltern, Au-pair, Nanny etc.) sich um euer krankes Kind kümmern kann.

Wie viele Kind-Krank-Tage stehen Alleinerziehenden zu?

Alleinerziehenden stehen pro Kind 20 Kind-Krank-Tage zu. Bei zwei Kindern stehen euch 40 Kind-Krank-Tage zu, gedeckelt sind die Tage bei 50, wenn ihr mehr als zwei Kinder habt.

Wie viele Kind-Krank-Tage stehen mir bei 2 Kindern oder mehr zu?

Bei zwei Kindern stehen jedem Elternteil 20 Kind-Krank-Tage zu. Bei mehr als zwei Kindern bleibt es bei maximal 25 Kind-Krank Tagen je Elternteil.

Wie viele Kind-Krank-Tage stehen mir zu, wenn ich privat versichert bin?

Hier kommt es auf eure Police an. In den meisten Fällen zahlt die private Krankenversicherung keine Kind-Krank-Tage.

Wie viele Kind-Krank-Tage stehen mir bei Teilzeit zu?

Die Frage lässt sich gar nicht so einfach beantworten. Arbeitsrechtlich gesehen wird dieses Thema gar nicht behandelt. Es lässt sich dann davon ausgehen, dass euch die 10 Kind-Krank-Tage unabhängig eurer Arbeitszeit zustehen. In den meisten Fällen ist dies aber im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag genau geregelt.

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Kind krank: Wie viel Kinderkrankengeld steht mir zu?

Seid ihr gesetzlich krankenversichert, stehen euch je Elternteil pro Jahr 10 Kind-Krank-Tage zu, in denen ihr Kinderkrankengeld von eurer Krankenkasse beziehen könnt. Dieses ist auf maximal 90 % eures Nettogehalts festgesetzt. Der Höchstbetrag wird jährlich neu festgelegt.

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Die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld:

  • Ihr seid angestellt.
  • Ihr seid (oder euer Kind ist selbst) gesetzlich krankenversichert.
  • Euer Kind ist unter 12 Jahren oder behindert/pflegebedürftig.
  • Am ersten Tag der Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt und euer Arbeitgeber informiert werden.
  • Keine andere Person im Haushalt (z. B. Partner) kann euer Kind betreuen.
    Bei mehreren Kindern unter 12 Jahren wird der Anspruch auf maximal 25 Tage pro Jahr erhöht.
  • Als Alleinerziehende stehen euch dann maximal 50 Tage zu.

Was kann ich tun, wenn die Kind-Krank-Tage aufgebraucht sind?

Sind eure Kind-Krank-Tage von Arbeitgeber und Krankenkasse aufgebraucht (geht gerade in den ersten Kitajahren ratzfatz), ist es wichtig, mit eurem Arbeitgeber zu sprechen und niemals unentschuldigt von der Arbeit fern zu bleiben. Sonst setzt ihr schnell eure Anstellung aufs Spiel.

  • Von zuhause arbeiten: Immer mehr Unternehmen setzen auf flexibles Arbeiten, sodass ihr gegebenenfalls kurzzeitig im Homeoffice arbeiten könnt.
  • Urlaub beantragen: Kurzfristig Urlaub zu beantragen ist eine Möglichkeit, weiterhin Einkommen zu beziehen.
  • Unbezahlte Freistellung beantragen: Unbezahlter Urlaub kann helfen, längere Fehltage zu überbrücken.
  • Kind-Krank-Tage eures Partners in Anspruch nehmen.

Wie kann man Kind-Krank-Tage übertragen?

Habt ihr eure Kind-Krank-Tage aufgebraucht und euer Partner kann nicht einspringen, besteht die Möglichkeit, einige oder alle Tage zu übertragen. Hier ist natürlich vorausgesetzt, dass dieser noch Kind-Krank-Tage übrig hat. Wichtig ist, mit eurem Arbeitgeber zu sprechen, denn dieser muss zustimmen, bevor ihr die Kind-Krank-Tage bei der Krankenkasse einreicht. Die Kassen selbst akzeptieren den Tausch, wenn sich Arbeitgeber und -nehmer einig sind.

Darf ich mich selber krankschreiben lassen, wenn mein Kind krank ist?

Sind die Kind-Krank-Tage aufgebraucht, macht sich bei uns oft Verzweiflung breit, denn bei vielen Familien reichen die Tage einfach nicht aus. Wer sich krankschreiben lässt, um für sein Kind zu sorgen, riskiert aber eine fristlose Kündigung! Anders sieht es aus, wenn ihr selber auch krank seid. In dem Fall, dass euer Partner nicht einspringen kann, steht euch dann übrigens auch eine Haushaltshilfe zu. Hier braucht ihr ein Rezept von eurem Hausarzt, das ihr bei eurer Krankenkasse einreicht.

Welche Notbetreuung ist möglich, wenn mein Kind krank ist?

Es gibt Fälle, in denen ihr euer krankes Kind nicht selbst betreuen könnt. Bei eurem Bürgeramt findet ihr Anlaufstellen für eine Notbetreuung. Die Kosten müsst ihr in der Regel selber tragen, aber sie sind steuerlich absetzbar. Es gibt auch Ausnahmen, in denen ihr die Kosten nicht übernehmen müsst:

  • Ihr selbst seid krank: Hier können Krankenkasse oder Jugendamt einspringen. Erkundigt euch also direkt, wenn der Fall eintritt.
  • Euer Arbeitgeber beteiligt sich: Ggf. zahlt euer Unternehmen einen Teilbetrag oder zumindest die Vermittlung. Einige Betriebe arbeiten auch eng mit Betreuern zusammen, an die sie euch direkt vermitteln können und deren Kosten dann geringer ausfallen.

Weitere Anlaufstellen für Notbetreuung (vor allem in den großen Städten)

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Ich kenne kaum eine Familie, die mit ihren Kind-Krank-Tagen am Anfang nicht an ihre Grenzen stößt: Mit ein oder mehreren Kids in der Kita sind die meistens schon in der ersten Jahreshälfte aufgebraucht. Denn selbst, wenn es unseren Mäuse wieder besser geht, müssen sie meistens noch einige Tage zuhause bleiben, um eine Ansteckung der anderen zu verhindern. Und so sind wir Eltern im totalen Stress von allen Seiten, wenn wir uns eigentlich um unsere Kleinen kümmern sollten. Toll ist, dass immer mehr Arbeitgeber familienfreundlichere Modelle anbieten. Wir brauchen mehr davon!

Jennifer Kober

Bildquelle: Getty Images/ma-no