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Zeit für Erholung

Mutter-Kind-Kur: Wenn Mama (oder Papa) alles zu viel wird ...

Mutter-Kind-Kur

Schlafstörungen, totale Erschöpfung, Depressionen – der ganz normale Wahnsinn des Familienalltags reicht oft aus, um Mütter oder Väter an die Grenzen ihrer Belastbarkeit zu bringen. In einer Mutter-Kind-Kur lernt ihr, wieder auf euch selbst zu achten – etwas, was Eltern gerne mal vergessen. 

Mutter-Kind-Kur als Erholung

Der Druck, unter dem Eltern heutzutage stehen, ist groß: Haushalt organisieren, sich um ein, zwei, drei, vier Kinder kümmern, im Job (wieder) einsatzbereit sein – wenn dann auch noch eine Krankheit oder ein Pflegefall in der Familie dazu kommt, macht der enorme Druck nicht selten krank. Typisch sind psychosomatische Beschwerden wie zum Beispiel:

  • Rückenschmerzen
  • Herzrasen
  • Schlafstörungen
  • Depressionen
  • Essprobleme

Spätestens dann ist es höchste Zeit, neue Kraft und Zuversicht zu tanken. Mit einem Tapetenwechsel in den Ferien ist es meistens nicht getan. Damit sich gestresste Mütter und/oder Väter wirklich erholen können, brauchen sie eine Auszeit und richtig Abstand vom Alltag. Während einer Mutter-Kind-Kur lernen Eltern Grenzen zu setzen, Kraftreserven zu mobilisieren und Alltagsmuster langfristig zu ändern.

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Mutter-Kind-Kur = Vater-Kind-Kur

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Mutter-Kind-Kur kann genauso eine Vater-Kind-Kur sein – wir bleiben bei dem Begriff „Mutter-Kind-Kur“, weil es so gebräuchlicher ist.

Auf eine Auszeit in Form einer Mutter-Kur oder Mutter-Kind-Kur habt ihr inzwischen sogar Rechtsanspruch. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind Kuraufenthalte für Eltern Pflichtleistung der Krankenkassen, der Leistungsumfang ist im Sozialgesetz festgelegt. Voraussetzung für den Kuraufenthalt ist natürlich, dass der Arzt die Notwendigkeit für eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur gegeben sieht. Alle vier Jahre dürft ihr dann an einer Kur teilnehmen.

Eine Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaub auf Rezept - sondern eine medizinische Leistung, entweder zur Vorbeugung oder als Rehabilitationsmaßnahme nach einer Krankheit.

Mutter-Kind-Kur zur Vorbeugung: Die Kur soll verhindern, dass stark belastete Mütter ernsthaft erkranken. Deshalb werden sie während des dreiwöchigen Kuraufenthaltes nicht nur medizinisch betreut, sie lernen auch, den anstrengenden Alltag besser zu bewältigen. Für jede Mutter gibt es bei der Mutter-Kind-Kur einen individuellen, auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Behandlungsplan. Eine Mutter-Kur besteht zumeist aus:

  • Bewegungsübungen
  • Anleitung zu Entspannungsübungen
  • psychotherapeutischen Gesprächen
  • Erziehungsberatung
  • Gesundheitsberatung
  • Ernährungsberatung
  • Betreuung der Kinder

Mutter-Kind-Kur als Rehabilitationsmaßnahme: Zur Erholung zum Beispiel nach einer Krebserkrankung oder bei Neurodermitis ist eine Mutter-Kind-Kur eine gute Maßnahme, sich zu erholen oder wieder auf die Beine zu kommen.

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Wie kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen?

Im Prinzip braucht ihr nichts weiter als ein Attest eures Hausarztes, in dem die Kurmaßnahme empfohlen wird. Dieses Attest, in dem eure gesundheitlichen Probleme (wie chronische Erkrankungen, Schlafstörungen, Rückenprobleme, depressive Verstimmungen, Burn-Out-Symptome etc.) plus verstärkende Faktoren (alleinerziehend, Pflegefall, Trauerfall, Erziehungsprobleme etc.) aufgeführt werden, reicht ihr dann zusammen mit eurem Antrag bei der Krankenkasse ein.

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Bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände bekommen Mütter Hilfe beim Ausfüllen des Antragbogens und Hinweise darauf, welche Formulierungen das ärztliche Attest für die Mutter-Kind-Kur enthalten muss.

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Eine sinnvolle Ergänzung zu diesen Pflichtunterlagen ist ein Selbstauskunftsbogen, wie er beim jeweiligen Kuranbieter oder den Beratungsstellen angefordert werden kann. Hier haben Mütter dann Gelegenheit, ihre Gesamtsituation ausführlich zu beschreiben. Weist auch auf für euch zusätzliche Belastungen hin, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, finanziellen Problemen oder einem kranken Kind.

Bei der Krankenkasse einreichen:

  • Antrag
  • Attest
  • Selbstauskunft

Wartezeit bei Mutter-Kind-Kur-Antrag

Rechnet damit, dass ihr mehrere Wochen, im Widerspruchsverfahren auch einige Monate, auf die Genehmigung der Mutter-Kind-Kur warten müsst. Manchmal verweisen die Krankenkassen berufstätige Mütter an Rentenversicherungsträger wie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), unter dem Vorwand, die Mutter-Kind-Kur diene der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Das stimmt nur bedingt, denn bei einer Mutter-Kind-Kur steht die familiäre Belastung im Vordergrund. In diesem Fall empfiehlt sich ein Einspruch bei der Krankenkasse.

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Wer zahlt die Mutter-Kind-Kur?

Haltet ihr die Genehmigung für die Mutter-Kind-Kur in den Händen, kann es losgehen. Ums Geld braucht ihr euch keine großen Sorgen machen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Mutter-Kind-Kur - auch für mitreisende Kinder. Ihr zahlt lediglich einen Selbstanteil von zehn Euro pro Kalendertag.

Privatkassen zahlen nur bei entsprechender Zusatzversicherung für die Mutter-Kind-Kur, die Kosten für euer Kind tragt ihr selbst - es sei denn, es ist ebenfalls behandlungsbedürftig. Dann benötigt die Krankenkasse ein Extra-Attest.

Vorbereitung auf die Mutter-Kind-Kur

Informiert euren Arbeitgeber beizeiten über die geplante Mutter-Kind-Kur. Verweigern kann er euch diese Zeit nicht. Weil es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, müsst ihr auch keinen Extra-Urlaub nehmen. Außerdem habt ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung.

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Was wird aus der Familie?

Wenn euer Kind euch begleitet, benötigt es nicht unbedingt ein Attest. In diesem Fall hat es allerdings keinen Anspruch auf Therapiestunden. Sollte euer Kind auch behandlungsbedürftig sein, sprecht euren Arzt auf ein Attest an. In aller Regel können Kinder bis 12 Jahre ihre Eltern begleiten. Erhält auch das Kind selbst Anwendungen, darf es bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit.

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Schulpflichtige Kinder werden beurlaubt – und während der Kur vor Ort unterrichtet. Bleiben die Kinder zu Hause, helfen die Beratungsstellen, eine Betreuung zu organisieren. Für kleinere Kinder gibt es Spielgruppen und einen Kindergarten. Während die Mütter ihre Behandlungs- und Therapiestunden haben, werden die Kinder liebevoll und professionell betreut, so dass sich die Mütter voll auf ihre Erholung und Genesung konzentrieren können.

Wie finde ich die richtige Klinik?

Da es Kliniken mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten gibt, solltet ihr euch vorab genau informieren, welche am besten zu euren Bedürfnissen passt. Diese könnt ihr dann bei der Krankenkasse als Wunschklinik nennen. Seit neuestem sind die Krankenkassen ausdrücklich verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht zu beachten. Krankenkassen müssen diesen Wunsch bei ihrer Auswahl berücksichtigen oder gegebenenfalls eine Ablehnung begründen.

Eine Ablehnung allein aus wirtschaftlichen Gründen – wenn beispielsweise die ausgewählte Klinik einen höheren Tagessatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik hat – ist nicht ausreichend. Das Müttergenesungswerk empfiehlt allen Müttern und Vätern, sich in einer der rund 1.300 MGW-Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden kostenlos zum Antrag sowie zur Auswahl der richtigen Klinik beraten zu lassen. Die Beratungsstellen unterstützen zusätzlich im Falle einer Ablehnung und helfen bei der Einreichung des Widerspruchs.

Infos im Internet rund um das Thema Mutter-Kind-Kur

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Bildquelle: Gettyimages/SolStock

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