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Gesundheit

Warnhinweis für Lebensmittel mit Farbstoffen

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Ab 20. Juli 2010 tragen Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe beinhalten, einen Warnhinweis. Der Grund: Die künstlichen Farbstoffe können Hyperaktivität auslösen.

© Thinkstock

"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen", dieser Hinweis warnt Eltern ab dem 20. Juli 2010 vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel mit künstlichen Farbstoffen. Knalliges Gelb und leuchtendes Rot in Bonbons, Brause, Eis und anderen Süßwaren ziehen Kinder besonders an. Was viele nicht wissen: Genau diese Lebensmittel beinhalten gefährliche Farbstoffe.

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Farbstoffe als Auslöser für Hyperaktivität

Der Warnhinweis gilt ab sofort für Lebensmittel mit den Azofarben Tatrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a) und Allurarot (E 129), sowie dem Farbstoff Chinolingelb (E 104). Diese Farbstoffe stehen schon länger im Verdacht, pseudoallergische Reaktionen, wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme zu erzeugen. Wie eine Studie der Universität Southampton hervorbrachte, kann der Konsum von einem Gemisch der Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten führen. Dies war in der Europäischen Union der Anlass, das Gesetz zu ändern und die Hinweispflicht für diese Farbstoffe einzuführen.

Verbraucherzentralen fordern eindeutiges Verbot der Farbstoffe

Die Lebensmittelindustrie schätzt die kritischen Farbstoffe, da sie sehr licht- und säurebeständig, sowie hitzestabil sind. Doch wie insbesondere Bio-Produzenten beweisen, kann man bunte Süßigkeiten auch mit natürlichen Pflanzen- und Fruchtextrakten, wie Chlorophyll, Rote Bete, Spinatextrakt oder Holundersaft färben. Seit langem fordern Verbraucherzentralen daher ein Verbot der kritischen Farbstoffe, um gesundheitliche Beschwerden durch den Verzehr solcher Produkte auszuschließen. Bio-Produkte dürfen nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten und sind eine sichere Alternative.
(Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)