Für Links auf dieser Seite erhält familie.de ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder grünblauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. familie.de
  2. Schulkind
  3. Schule & Ferien
  4. Lernmittelfreiheit: Wo gilt sie noch in Deutschland?

Schule & Ferien

Lernmittelfreiheit: Wo gilt sie noch in Deutschland?

Viele Familien fürchten das neue Schuljahr, denn dann stehen wieder Kosten an – für Bücher, Hefte und Stifte. In einigen Bundesländern müssen Eltern etwas für Schulbücher bezahlen, andere Länder zeigen sich großzügiger.

In einigen Bundesländern bekommen die Schüler und Schülerinnen noch kostenlos ausgeliehen, aber in den meisten Ländern müssen ihre Eltern eine Gebühr bezahlen.

Nicht alle blicken dem neuen Schuljahr froh entgegen. Es gibt Familien, die können es sich nicht leisten, die neuen Schulbücher oder Hefte zu kaufen. Schule ist Ländersache und in einigen Bundesländern herrscht Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass Schulen ihre Bücher kostenlos zur Verfügung stellen, also ausleihen. Andere Länder beteiligen die Erziehungsberechtigten an den Kosten. Es gibt Unterschiede in der Großzügigkeit der Bundesländer und in einigen Ländern müssen Eltern bis zu 100 Euro pro Schuljahr für Bücher & Co. berappen.

Anzeige

Lernmittelfreiheit in den einzelnen Bundesländern: Von großzügig bis teuer

Baden-Württemberg: Alles wird kostenlos ausgeliehen. Arbeitsmaterialien, in denen hineingeschrieben werden muss, bekommen die Schüler ebenfalls kostenlos. Einige Sachen geringen Wertes wie Hefte und Stifte müssen die Eltern ihren Kinder allerdings selbst besorgen. 

Bayern: In diesem Bundesland ist die Lernmittelfreiheit begrenzt, Eltern müssen Atlanten, Formelsammlungen, Lektüren selbst besorgen. Beziehen sie aber Arbeitslosengeld oder andere Unterstützung, bekommen die Kinder das Lernmaterial kostenlos von der Schule zur Verfügung gestellt. Zusätzlich müssen die Erziehungsberechtigten an den Schulen eine Kopierpauschale für Arbeitsblätter zahlen.

Berlin: Bis zur siebten Klasse bekommen die Schülerinnen und Schüler alle Lernmittel kostenlos. Ab der siebten Klasse müssen die Eltern für Bücher etc. allerdings eine Pauschale von bis zu 100 Euro bezahlen. Auch hier können sie unter bestimmten Umständen davon befreit werden.

Brandenburg: Die Lernmittelfreiheit ist begrenzt, da die Eltern einige Bücher selbst besorgen müssen. Arbeitsblätter und Arbeitshefte müssen sie ebenfalls kaufen. Bedürftige Familien bekommen Bücher allerdings kostenlos zur Verfügung gestellt. Hefte müssen sie aber trotzdem selbst kaufen.

Bremen: Der Stadtstaat zeigt sich großzügig und gewährt volle Lernmittelfreiheit.

Hamburg: In Hamburg müssen die Mittel selbst besorgt werden oder können gegen eine Gebühr von bis zu 100 Euro ausgeliehen werden. Familien, die staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Ausleihgebühr befreien zu lassen.

Hessen: In Hessen bekommen Schüler und Schülerinnen die Bücher, Lernsoftware und andere Materialien kostenlos zur Verfügung gestellt, aber auch hier müssen Eltern Kopiergeld an die Schulen bezahlen. Utensilien wie Taschenrechner und Stifte müssen ebenfalls selbst gekauft werden.

Niedersachsen: In Niedersachsen werden die Bücher wie in Hamburg entweder gekauft oder gegen eine Gebühr ausgeliehen. Hier richtet sich die Ausleihgebühr nach dem Wert des Buches – in den meisten Fällen darf sie 60 Prozent des Buchpreises nicht überschreiten. Auch hier haben Familien, die staatliche finanzielle Unterstützung bekommen, die Möglichkeit, von der Ausleihgebühr freigestellt zu werden.

Nordrhein-Westfalen: Eltern müssen einen Eigenanteil für die geliehenen Bücher aufbringen. Dieser darf ein Drittel der Durchschnittskosten nicht übersteigen.

Anzeige

Rheinland-Pfalz: Auch hier müssen die Erziehungsberechtigten eine Ausleihgebühr für die Lernmittel bezahlen, ab einer bestimmten Einkommensgrenze werden sie von dieser Gebühr befreit.

Saarland: Auch im Saarland gibt es keine Lernmittelfreiheit mehr – die Bücher müssen gegen eine Leihgebühr erworben werden. Die Höhe der Leihgebühr legt jede Schule selbst fest.

Sachsen-Anhalt: Gegen eine Leihgebühr werden die Mittel zur Verfügung gestellt. Bedürftige können einen Antrag auf Teilbefreiung dieser Gebühr stellen.

Sachsen: Hier herrscht Lernmittelfreiheit, die Schüler und Schülerinnen leihen sich die Schulbücher, Atlanten etc. kostenlos aus. Sogar ein Taschenrechner wird den Jungen und Mädchen zur Verfügung gestellt.

Schleswig-Holstein: Atlanten, Lektüren und Nachschlagewerke müssen die Eltern bezahlen, alle anderen Bücher werden von den Schulen kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Ebenfalls gibt es eine Beteiligung an den Kopierkosten.

Thüringen: Auch hier werden Schulbücher kostenlos an die Schüler und Schülerinnen ausgegeben. Es kann aber Ausnahmen geben, bei denen sich die Eltern an den Kosten beteiligen müssen. Von diesen Kosten sind Familien befreit, die Hartz IV oder Arbeitslosengeld beziehen.

Buchhülle nähen – Anleitung für Anfänger

Buchhülle nähen – Anleitung für Anfänger
Bilderstrecke starten (12 Bilder)

Je nach Bundesland kann also das Schuljahr entsprechend teuer werden, was Schulbücher betrifft. Und da sind noch nicht die Hefte, Stifte, neue Schulranzen mit eingerechnet. Informiert euch am besten vorab bei den Schulen, welche Kosten auf euch zukommen, damit ihr keine böse Überraschung erlebt.

Anzeige

Bildquelle: Getty Images