Gute Nachricht für unverheiratete Paare mit Kinderwunsch: Seit 2016 werden auch sie bei den kostspieligen Kinderwunschbehandlungen finanziell unterstützt. Alle Infos zur neuen Regelung.

Seit 2012 können Paare bei der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" finanzielle Hilfe für Kinderwunschbehandlungen beantragen, wenn es mit dem Schwangerwerden auf natürlichem Weg nicht klappt. Zwingende Voraussetzung dafür war bisher ein Trauschein. Dieses Muss fällt nun weg, denn Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig öffnete zum 7. Januar 2016 die ursprüngliche Förderrichtlinie auch für Unverheiratete.
"Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch anders zu behandeln als Verheiratete", erklärt sie dazu und weist darauf hin, dass ein Trauschein nicht gleichbedetuend mit "Familie" ist: "Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen." Und das geht auch ohne Trauschein. Daher sei es ungerecht, dass bisher nur verheiratete Paare bei der Erfüllung des Kinderwunsches unterstützt wurden. Solange die Krankenkassen nicht auch unverheirateten Paaren die teuren Behandlungen mitfinanzieren, müsse der Bund dies tun, so Schwesig. Denn: "Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern."
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung
Unverheiratete, heterosexuelle Paare erhalten für Kinderwunschbehandlungen ab sofort, ebenso wie Ehepaare, finanzielle Unterstützung vom Bund, wenn:
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sich das Wohnsitzbundesland mit einem eigenen Landesförderprogramm in entsprechender Hinsicht finanziell beteiligt (derzeit sind das Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin),
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sie im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben,
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sie eine reproduktionsmedizinische Einrichtung im Wohnsitzbundesland nutzen,
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sie eine IVF-Behandlung oder ICSI-Behandlung durchführen wollen,
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und im Übrigen die weiteren Voraussetzungen nach § 27a SGB V erfüllt werden, wie insbesondere die Altersbegrenzung: Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren.
Alle Informationen zum Förderprogramm findet ihr unter www.informationsportal-kinderwunsch.de
Sind alle Kriterien erfüllt, können unverheiratete Paare mit Zuwendungen von jeweils bis zu 12,5 Prozent für die ersten drei Behandlungen rechnen. Die vierte Behandlung wird mit 25 Prozent des Selbstkostenanteils unterstützt. Bei verheirateten Paaren übernehmen die Krankenkassen bei den ersten drei Behandlungen bis zu 50 Prozent der Kosten.
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