Einfach mal die Schule blau zu machen, um Geld bei der Urlaubsreise zu sparen, ist verführerisch. Aber es drohen saftige Bußgelder.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher die Schule schwänzt, wissen das seine Eltern normalerweise nicht. Da werden dann Unterschriften für die Entschuldigungen gefälscht und gehofft, dass es die Erzeuger nicht mitbekommen. Doch dann gibt es die Situation, bei der Mama und Papa das Blaumachen initiieren. Dann nämlich, wenn der Urlaub ansteht und der Flug an einem Mittwoch oder Donnerstag so viel billiger ist als am Freitag - üblicherweise der letzte Schultag. Dann gelten die "Du musst in die Schule"- Gesetze plötzlich nicht mehr, denn man spart ja Geld.

Blau machen für die Ferien: Wann erlaubt es die Schule?
Nun liegt es aber nicht in der Hand der Eltern, die Ferien ihres Nachwuchses einfach mal für zwei oder drei Tage vorzulegen oder zu verlängern. Da hat die Schulleitung noch ein Wörtchen mitzureden. Und diese Genehmigung zu bekommen, ist fast unmöglich. Die Schule wird wahrscheinlich zustimmen, wenn Opas 75. Geburtstag in einer 500 Kilometer entfernten Stadt gefeiert wird und du dich deshalb mit deinem Spross schon morgens auf dem Weg machen musst. Dieser eine Tag kann übrigens noch vom Klassenlehrer genehmigt werden. Bei einem längeren Zeitraum muss dann die Schulleitung gefragt werden. Sie wird es wahrscheinlich nicht genehmigen, denn damit schafft sie Präzedenzfälle und bei den nächsten Ferien stehen gleich fünf Eltern in der Tür und wollen die Ferien verlängern.
Was also tun? Der inoffizielle Weg - eine Entschuldigung schreiben und ab in die Ferien? Aber auch das ist nicht mehr so einfach, denn manche Schulen verlangen mittlerweile ein ärztliches Attest, um die Krankheit, die so plötzlich vor den Ferien begann, zu bestätigen. Dieses von den Eltern genehmigte Blaumachen ihrer Kinder soll möglichst unterbunden oder zumindest so schwierig wie möglich gemacht werden.
Konsequenzen des Schuleschwänzens
Du gehörst zu den Furchtlosen, die sich von Autoritäten wie Schulen den Urlaub nicht vermiesen lassen wollen, und fährst dann eben ohne ärztliches Attest vier Tage früher los? Dann drohen im schlimmsten Fall saftige Bußgelder, denn du damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. So etwas kostet Geld. Schule ist Ländersache und Schulschwänzer-Delikte werden wiederum vom zuständigen Schulbezirksamt und im schlimmsten Fall vom Ordnungsamt geahndet.
Da zeigen sich einige Ämter recht streng, wenn du dein Kind aus Kostengründen ein paar Tage die Schule schwänzen lässt. In manchen Städten drohen vierstellige Bußgelder, denn sie gelten als abschreckende Maßnahme. In Hamburg könntest du 200 Euro pro verpasstem Tag hinblättern. Hast du gleich zwei schulpflichtige Kinder aus der Schule genommen, bekommst du 300 Euro verpasst. Manche Ordnungsämter schnappen sich beide Erziehungsberechtigte - in Stuttgart müssen beide je 150 Euro abdrücken. Man merkt: Es soll finanziell richtig weh tun.
Abschreckend dürfte auch sein, am Flughafen von der Bundespolizei abgegriffen zu werden und nach der Freistellung von der Schule gefragt zu werden. Das ist tatsächlich schon passiert. In Bayern oder Baden-Württemberg kontrollierten Polizisten an Schultagen vor den Ferien Familien mit schulpflichtigen Kindern. Sie halten dich nicht davon ab zu fliegen, aber sie werden die zuständige Schulbehörde und das Ordnungsamt informieren und damit drohen besagte Bußgelder. So möchte man nicht unbedingt in den Urlaub starten.
Blau machen: Verwarnung und Vermerk im Zeugnis
Jetzt steht aber nicht an jedem Abflugschalter ein Polizist, die meisten habe sicher etwas Besseres zu tun. Kommt es aber trotzdem raus, dass dein Kind ferienbedingt die Schule schwänzen wird - weil es sich zum Beispiel verplappert hat, gibt es wahrscheinlich eine Verwarnung. Und einen Vermerk im Zeugnis. Meistens wird die zuständige Schule im Vorfeld schon die möglichen Sanktionen für das Blaumachen der Schüler erläutert haben. Ganz so blauäugig wirst du also nicht in diese Situation schlittern. Jetzt liegt es an dir, ob es das Risiko wert ist.
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