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Schwangerschaftsabruch

Abtreibung: Was ihr aus medizinischer und rechtlicher Sicht wissen solltet

Abtreibung Medizinische Rechtliche Sicht

Die Entscheidung für eine Abtreibung fällt niemandem leicht. Hier findest du die wichtigsten rechtlichen und medizinischen Infos zum Thema.

Falscher Zeitpunkt, mögliche Fehlbildungen, Vergewaltigung – Gründe gibt es viele, warum Frauen ihre Schwangerschaft abbrechen wollen oder müssen. Und gerade in einer solch belastenden Situation ist das Zurechtfinden im Dschungel der (Falsch-)Informationen im Netz eine lästige Herausforderung. Deshalb findest du hier kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann darf eine Abtreibung durchgeführt werden?

Eine Abtreibung ist zunächst einmal immer dann erlaubt, wenn sie auf Wunsch der Schwangeren erfolgt. Es muss also ihr freier Wille sein. Was andere, also zum Beispiel der Partner oder die Familie, dazu sagen, spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle – mein Körper, meine Entscheidung. Bedingung ist allerdings, dass die Schwangere sich vorher bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung beraten lässt. Zwischen dem Beratungstermin und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen, damit genug Zeit zum Nachdenken ist und keine Kurzschlussentscheidung getroffen wird. Grundsätzlich musst du vor bzw. für eine Abtreibung zwei Ärzte bzw. Ärztinnen besuchen: Es wird ein ärztliches Attest für die Indikation benötigt und die Abtreibung selbst muss von einem anderen Arzt durchgeführt werden.

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Bis wann kann man abtreiben?

Laut Gesetz (218a StGB) ist eine Abtreibung dann erlaubt, wenn sie vor der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Eine Ausnahme besteht, wenn es aus medizinischer Sicht gesundheitliche Bedenken gibt: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt feststellt, dass das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr schwebt, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch später erfolgen.

Wie läuft eine Abtreibung ab?

Grundsätzlich gibt es drei Abtreibungsmethoden: Absaugen, Ausschabung oder eine Abtreibung mit der Abtreibungspille.

Absaugen: Diese Methode wird am häufigsten angewendet und kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche genutzt werden. Bei der Absaugung wird mit einem Röhrchen das Fruchtwasser, die Plazenta, der Embryo und die Schleimhaut der Gebärmutter abgesaugt. Damit der Vorgang gelingt, wird mit einer gynäkologischen Zange der Muttermund vorab gedehnt. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten und wird in den meisten Fällen ambulant durchgeführt. Anschließend wird per Ultraschall kontrolliert, ob die Absaugung erfolgreich war oder eventuell ein zweiter Durchgang oder eine anschließende Ausschabung erfolgen muss.

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Ausschabung (auch Curretage, Kürretage oder Abrasio): Bei der Ausschabung wird der Fruchtsack mitsamt Embryo und Gebärmutterschleimhaut mit einem löffelartigen Instrument (Curette) ausgeschabt. Die Ärztin oder der Arzt dehnt dabei mit einer Zange den Gebärmutterhals, um den Löffel einführen zu können. Diese Methode wird heute nur noch selten angewendet, sie wurde vor allem durch die Absaugung abgelöst. Die Ausschabung wird heute hauptsächlich genutzt, wenn nach einer Absaugung noch Reste aus der Gebärmutter entfernt werden müssen.

Abtreibungspille (Mifegyne RU 486): Eine medikamentöse Abtreibung mit der Pille ist bis zur neunten Schwangerschaftswoche, sprich, bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung, erlaubt. Die Pille wird unter ärztlicher Aufsicht eingenommen und sorgt zunächst dafür, dass der Embryo aus der Gebärmutter gelöst wird und innerhalb von 48 Stunden stirbt. Zwei Tage später nimmt die Frau dann eine weitere Pille ein. Diese bewirkt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und die Schleimhaut mit Fruchtsack und Embryo herausstößt. Nach etwa zwei Wochen gibt es dann eine Nachuntersuchung.

Späte Abtreibung: Bei einem Abbruch zwischen der 13. und 21. Schwangerschaftswoche wird die Geburt künstlich eingeleitet und die Mutter entbindet ihr Kind auf normalem Weg. Da der Fötus jetzt noch nicht lebensfähig ist, stirbt er bei der Geburt. Gibt es einen Spätabbruch nach der 22. Woche, ist das Baby theoretisch schon lebensfähig. Da Ärzte laut Gesetz verpflichtet sind, das Baby am Leben zu erhalten, geht bei einer Spätabtreibung ein sogenannter Fetozid voraus: Der Fötus wird mit einer Kaliumchlorid-Injektion im Mutterleib getötet, dann erst werden bei der Schwangeren die Wehen ausgelöst und die Geburt eingeleitet.

Welche Komplikationen können auftreten?

Eine Abtreibung mit der Pille Mifegyne RU-486 zieht meist keine Komplikationen nach sich. In wenigen Fällen kann eine zusätzliche Ausschabung notwendig werden. Außerdem können folgende Nachwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Blutungen, Durchfall oder Schmerzen auftreten.

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Bei einer Abtreibung durch Absaugung kommt es ebenfalls selten zu Komplikationen. Allerdings besteht nach der OP die Gefahr für eine Eileiterentzündung. Bei starken Blutungen, Fieber oder Schmerzen nach einer Abtreibung solltest du zu einem Arzt gehen.

Viel eher als rein körperliche Komplikationen, sind psychische Folgen. Die meisten Frauen müssen ihre Abtreibung erst einmal verarbeiten. Laut ProFamilia kämpfen zwar die wenigsten mit dauerhaften Problemen, dennoch kann gerade das Umfeld durch sein Unverständnis psychischen Druck und seelische Probleme auslösen. Das kommt beispielsweise vor, wenn vorab durch Familie oder Freunde großer Druck ausgeübt wurde, die Abtreibung zu unterlassen oder wenn nach dem Schwangerschaftsabbruch nicht genügend soziale Unterstützung da ist oder der Abbruch gar komplett geheim gehalten werden muss. In diesem Fall solltest du dir unbedingt professionelle psychologische Hilfe holen oder rufst zunächst einmal bei "Schwangere in Not" 0800 – 4040020 an für ein erstes Gespräch.

Was kostet eine Abtreibung?

Ein Schwangerschaftsabbruch kostet im Schnitt zwischen 200 und 600 Euro. Die genauen Kosten sind von den Details des Eingriffs abhängig, also welche Methode angewandt und welche Art der Narkose (z. B. Vollnarkose) genutzt wurde. In bestimmten Fällen (z. B., wenn eine Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist) kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt werden.

Wo bekomme ich Hilfe?

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Rat nach einer Abtreibung findest du zum Beispiel über Pro Familia, Caritas und dem Deutschen Roten Kreuz.

Beim Hilfetelefon "Schwangere in Not" 0800 – 4040020 bekommst du eine Liste der Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen anbieten und ihnen ist es erlaubt, über die verschiedenen Methoden zu informieren, die die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte anbieten. Auf der Website https://www.geburt-vertraulich.de gibt es außerdem Infos über Schwangerschaftsberatungsstellen im Umkreis sowie Beratung per E-Mail oder Chat.

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Aber auch deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt können dir mit Adressen helfen und erste Fragen beantworten. Wichtig ist vor allen Dingen, diese Phase nicht alleine zu durchleben. Auch wenn Angst vor den Reaktionen von Freunden und Familie da sind, ist der Halt von nahestehenden Menschen unersetzbar.

Bekenntnis: Diese Stars sprechen offen über ihre Abtreibung

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Bildquelle: Getty Images/macniak

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