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Deine Gyn ist unmöglich? So klappt der Frauenarztwechsel in der Schwangerschaft (auch mitten im Quartal)

Besorgte Schwangere hört ihrer Ärztin zu: Wenn sich Patientinnen nicht wohlfühlen, ist es möglich, den Frauenarzt während der Schwangerschaft zu wechseln.
© Getty Images / damircudic

Nicht selten kommt es vor, dass sich Schwangere bei ihrem Gynäkologen oder ihrer Gynäkologin nicht mehr wohlfühlen und gern in eine andere Praxis wechseln würden. So funktioniert ein Wechsel des Frauenarztes auch in der Schwangerschaft und innerhalb eines Quartals.

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Den Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft – geht das überhaupt?

Grundsätzlich gilt: Gesetzlich versicherte Patientinnen dürfen sich unter den niedergelassenen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Haus- und Fachärzt*innen den aussuchen, zu dem sie gehen möchten. Am einfachsten ist der Wechsel zum neuen Quartal, wenn der neue Abrechnungszeitraum für die Ärzt*innen beginnt.

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Doch auch innerhalb eines Quartals sei ein Facharztwechsel möglich, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliege, erklärt Jann Ohlendorf von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Dazu zählt auch ein gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis. So viel zur Theorie.

Kann ich zu zwei Frauenärzten während eines Quartals?

In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass einige Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge durch die Frauenärztin nur einmal abrechenbar sind. Das heißt, dass der neue Gynäkologe im aktuellen Quartal manche Untersuchungen gegebenenfalls nicht mehr abrechnen kann. Infolgedessen kann er die Annahme der neuen Patientin innerhalb des vorliegenden Quartals möglicherweise verweigern. Verständlich, schließlich möchte auch die neue Ärztin für seine Leistungen bezahlt werden.

Grundsätzlich sei die Abrechnung beziehungsweise das Budget des Arztes oder der Ärztin jedoch kein Grund, die Behandlung einer Patientin abzulehnen, informiert der Experte der Unabhängigen Patientenberatung. Also am besten schon bei der ersten Terminvereinbarung nachfragen.

Daniela Hamburger

Aufreibende Arztsuche

Als ich schwanger wurde, musste ich meine Frauenärztin wechseln, da diese aufgrund einer bürokratischen Vorgabe keine Schwangerschaftsbetreuung für gesetzlich Versicherte machen durfte. Ich wusste das nicht und war erstmal geschockt. Schließlich ist es gerade in der sensiblen Zeit der Schwangerschaft sehr wichtig, einen Frauenarzt zu haben, dem man vertraut und bei dem man sich wohlfühlt.

Ich erkundigte mich also bei Freundinnen, wen sie empfehlen würden und griff zum Hörer. Und schon folgte der nächste Schock, denn alle Praxen, die ich anrief, hatten Aufnahmestopp für neue Patientinnen. Erst bei der letzten Praxis auf meiner Liste bekam ich einen Termin. Wie sich später herausstellte ein Glücksfall – ich habe mich während der Schwangerschaft bei der erfahrenen, gelassenen Ärztin sehr wohlgefühlt und bin noch heute Patientin bei ihrer Nachfolgerin.

Daniela Hamburger
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Was muss ich beim Frauenarztwechsel in der Schwangerschaft beachten?

Beim Arztwechsel während der Schwangerschaft kann es hilfreich sein, eine Kopie der Patientenakte mitzubringen, sodass die neue Ärztin die bisherige Behandlung nachvollziehen kann. Die Kopie kannst du beim bisherigen Arzt anfordern, gegebenenfalls fallen dabei jedoch Kosten an.

Oft ist das aber gar nicht mehr nötig, denn wenn du gesetzlich versichert bist und dem nicht widersprochen hast, gibt es seit dem 29. April 2025 eine elektronische Patientenakte für dich, die deine neue Ärztin einsehen kann. Damit entfällt das Fragen nach einer Kopie in der alten Praxis. Fehlen der neuen Ärztin trotzdem noch Informationen, kann sie diese auch direkt beim ehemaligen Arzt anfordern.

In jedem Fall ist aber dein Mutterpass die wichtigste Informationsquelle bei einem Arztwechsel. Diesen solltest du während der Schwangerschaft immer bei dir tragen und der neuen Ärztin schon beim ersten Termin vorlegen.

Deswegen hält Leserin Jenny es bei ihrem Frauenarzt nicht mehr aus

Doch welche Gründe haben Frauen überhaupt, die während der Schwangerschaft ihre Gynäkologin wechseln möchten? Unsere Leserin Jenny berichtet von ihrem Fall:

Früher hätte ich nichts auf meinen Frauenarzt kommen lassen. Bei den jährlichen Routineuntersuchungen wirkte er auf mich sehr kompetent und sympathisch und nahm sich Zeit. Ich war rundum zufrieden mit ihm.

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Das alles änderte sich, als ich das erste Mal schwanger wurde. Nun wollte ich alles genauer wissen, hatte viele Fragen und einige Sorgen. Leider ging mein Arzt nicht darauf ein. Ich war nur eine von vielen Schwangeren, die auf seiner täglichen Patientenliste standen. Und in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Frauenarzt hatte er auch schon unzählig viele Schwangerschaften betreut. Leider ging ihm dabei wohl irgendwann das Einfühlungsvermögen verloren.

Schwangerschaftsbeschwerden? "Da muss man eben durch"

Es ging damit los, dass er Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit und heftiges Sodbrennen nicht ernst nahm – das seien eben Dinge, die man durchmachen müsse. Deshalb gab er auch keine Tipps zu Hausmitteln, geschweige denn möglichen Medikamenten. Stattdessen verunsicherte er mich mit Informationsbrocken zu anderen Symptomen und Untersuchungen und verwies mich auf Internetseiten, auf denen ich mich ja weiter darüber informieren könne.

Außerdem verschrieb er mir ein Progesteronmittel, wies mich aber nicht darauf hin, dass man dieses dem geschundenen Magen zuliebe nicht schlucken muss, sondern auch vaginal einnehmen kann – diese Info habe ich mir schließlich er-googelt.

Voller Angst und Zweifel

Dafür drückte er mir beim nächsten Termin verschiedene Flyer für pränatal-diagnostische Untersuchungen in die Hand, ohne mich so wirklich über die Gründe dafür, die Abläufe und die potentiellen Ergebnisse aufzuklären. Er ließ mich völlig allein bei der Entscheidung für oder gegen die freiwilligen Tests beziehungsweise gab er mir das Gefühl, als gehörten sie mittlerweile zur Standard-Vorsorge und man müsse darüber nicht mehr viele Worte verlieren.

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So verbrachte ich die ersten 14 Schwangerschaftswochen, unter schwerstem Sodbrennen und Übelkeit leidend, damit, auf eigene Faust im Internet zu recherchieren und mir den Kopf darüber zu zerbrechen, wie der Arzt dieses und jenes gemeint haben könnte, ob ich bestimmte IGeL in Anspruch nehmen sollte und ob mit mir und meinem Kind alles in Ordnung sei. Statt über alle Maßen glücklich zu sein, war ich ein nervliches Wrack voller Angst und Zweifel.

Nicht nur während der Schwangerschaft, auch unter der Geburt ist es unglaublich wertvoll, jemanden an seiner Seite zu wissen, der für einen einsteht, einen informiert und sich kümmert. Unser Video zeigt eine Möglichkeit zur persönlichen Geburtsbegleitung:

Warum sich immer mehr Frauen eine Doula leisten
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Wichtiges Vertrauensverhältnis zwischen Frauenarzt und schwangerer Patientin

So wie Jenny machen leider immer wieder schwangere Frauen schlechte Erfahrungen mit ihrem Gynäkologen. Dabei ist das Vertrauensverhältnis zwischen einer Schwangeren und ihrem Frauenarzt so unheimlich wichtig! Schließlich geht es nicht nur um das Wohl der Mutter, sondern auch um das des ungeborenen Kindes. Als werdende Mutter muss man sich bei seinem Arzt einfach gut aufgehoben und umfassend informiert und beraten fühlen, um wichtige Entscheidungen für sich und sein Kind treffen zu können.

Was kann ich tun, wenn ich mich bei meinem Gynäkologen nicht wohlfühle?

Grundsätzlich hat der Arzt die Pflicht zur Aufklärung über Untersuchungen und Behandlungsmethoden, und zwar in verständlicher Sprache. Drückt sich der Arzt unverständlich aus oder fühlst du dich nicht ausreichend informiert, solltest du dies deinem Arzt mitteilen. Er muss sich die Zeit nehmen, alle Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch aufzulösen.
Fühlst du dich bei deinem Frauenarzt dennoch nicht gut aufgehoben, steht es dir frei, dir einen neuen Arzt zu suchen.

Bei Fragen zu Patientenrechten: Individuell beraten lassen

Steckst du in einer ähnlichen Situation wie Jenny oder hast andere Fragen zu deinen Patientenrechten, kannst du dir Auskunft über die UPD Patientenberatung (www.patientenberatung.de) einholen.

Die telefonische Beratung der UPD steht über die kostenlose Rufnummer 0800 011 77 22 zur Verfügung. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Online-Beratung per E-Mail oder Online-Plattform.

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