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Neue Gesetze & Regeln

Das ändert sich für Familien zum 1. Januar 2022

Das ändert sich für Familien im neuen Jahr

Im kommenden Jahr gibt es einige positive Änderungen durch neue Gesetze und Beschlüsse. Vor allem in Sachen Altersvorsorge, Steuern, Grundsicherung und Mindestlohn können wir Verbraucher ein Plus erwarten. Es steigen jedoch auch einige Kosten. Alle spannenden Neuerungen ab Januar und einige zu erwartende neue Regeln für 2022 im Überblick.

Steigender Mindestlohn

Ab 1. Januar 2022 wir der gesetzliche Mindestlohn angehoben. Er steigt dann von aktuell 9,60 € auf 9,82 € pro Stunde. Das gilt auch für Minijobs. Die gute Nachricht: Im Juli 2022 wird er dann nochmals angehoben auf 10,45 €. Ab Juli bekommen also alle Arbeitnehmer mindestens 10 € Stundenlohn. Noch besser: Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag einen Mindestlohn von 12 € festgelegt. Das heißt, wir könnten im Jahr 2023 noch mal mit einer Erhöhung rechnen. Der Mindestlohn gilt seit 2018 für alle Branchen und alle volljährigen Arbeitnehmer*innen.

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Hartz IV-Satz steigt

Alle, die von Grundsicherung leben, können sich ab dem Januar 2022 auf drei Euro mehr freuen. Die Grundsicherung für alleinstehende Erwachsene beträgt dann 449 € im Monat. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen um drei Euro (Jugendliche von 14 - 17 Jahren) und um zwei Euro (für Kinder von 0 bis 13 Jahren).

Preise für Benzin und Erdgas steigen

Ab 1. Januar 2022 wird der CO2-Preis stufenweise steigen, um die CO2-Emissionen zu sinken. Das heißt für uns Verbraucher: Der Erdgas- oder Benzinpreis wird steigen und Autofahren wird teurer. Benzin wird um 1,5 Cent pro Liter und Diesel sowie Heizöl um 9,5 Cent pro Liter steigen.

Porto wird teurer

Bisher kostet das Versenden eines Standardbriefes noch 0,80 €. Ab dem neuen Jahr werden wir dafür dann 0,85 € bezahlen müssen. Eine Postkarte dürfen wir ebenfalls ab Januar dann für 0,70 € statt 0,60 € verschicken.

Elektronisches Rezept wird Pflicht

Ab Januar wird stufenweise das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt. Arztpraxen dürfen noch übergangsweise bis Juni die rosa Papierrezepte ausstellen. Ab Juni 2022 muss der Patient sein E-Rezept auf dem Smartphone mit einer offiziellen App, einem persönlichen Pin und der Krankenkassenkarte in der Apotheke einlösen. Für ältere Patient*innen ohne Smartphone kann das elektronische Rezept weiterhin durch die Arztpraxis ausgedruckt und übergeben werden.

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Höherer Steuerfreibetrag

Ab 2022 gilt ein höherer Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Ab Januar müssen Ledige auf ein Einkommen von 9.984 € keine Steuern zahlen. Für Verheiratete wären das 19.968 €. Das ist ein steuerfreies Plus von 240 € für Singles und 480 € für Eheleute. Das steuerfreie Existenzminimum steigt also. Der Kinderfreibetrag bleibt dagegen gleich.

Mehr Vorsorgeaufwendungen fürs Alter steuerlich absetzbar

Verträge, die Vorsorgeaufwendungen für euer Alter darstellen, könnt ihr ab 2022 besser steuerlich geltend machen. Die Sonderausgaben dürfen laut Bund der Steuerzahlen in 2022 einen Höchstbetrag von 25 639 € nicht überschreiten. Davon könnt ihr als Single 24 101 € und als Paar 48 202 € steuerlich geltend machen.

Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auch für Altverträge

Bisher erhielten lediglich alle ab 2019 abgeschlossenen Neuverträge der betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss von 15 % vom Arbeitgeber. Ab 2022 gilt dieses Anrecht für Arbeitnehmer auch für alle vorher unterzeichneten Verträge. Kontaktiert euren Arbeitgeber bzw. sprecht mit eurem jeweiligen Betreuer eurer betrieblichen Altersvorsorge über die Anpassungen an den Zuschuss.

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Stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das Teilhabestärkungsgesetz ermöglicht allen Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitende in Werkstätten und Co. können nun durch bestehendes Budget auch für ihre Weiterbildung gefördert werden. Für Rehamaßnahmen gelten ebenfalls stärkere Förderungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Auch erhöht wurde der Bemessungsbetrag bei Zuschüssen zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs. Es soll darüber hinaus neue einheitliche Ansprechstellen für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt geben, die Schwerstbehinderten helfen zu einer Ausbildung oder Beschäftigung zu kommen.

Verbot der Plastiktüte in Supermärkten und einheitlicher Pfand

Ab 1. Januar wird es in Supermärkten umweltfreundlicher: Alle Getränkedosen und Einwegflaschen werden mit einem einheitlichen Pfand von 0,25 € belegt. Lediglich Molkereiprodukte sind davon ausgeschlossen.

Außerdem wird die Plastiktüte aus dem Supermärkten verschwinden. Es dürfen nur noch sogenannte dünnere "Hemdchenbeutel" für Obst- und Gemüse sowie Frischetheken angeboten werden. Die klassische Plastikeinkaufstüte ist verboten.

Weitere Änderungen, die 2022 kommen

  • Coronabonus noch bis März 2022 steuerfrei
  • Rentenerhöhung um 0,8 %
  • Tabaksteuer wird erhöht und gilt auch für E-Zigaretten
  • Laufzeitverträge können jederzeit gekündigt werden
  • Gesundheitsschädigende Tattoofarben werden verboten
  • Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden
  • Farbstoff Titanoxid (E171) wird verboten
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Auch 2022 bleibt einiges gleich und es wird vieles anders. Wir wünschen uns allen vor allem ein gesundes neues Jahr!

Hier kommen einige Filmtipps für einen perfekten Start ins neue Jahr:

8 inspirierende Filme für einen Neuanfang im neuen Jahr
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Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Zeit, Augsburger Allgemeine

Bildquelle: Getty Images/evgenyatamanenko

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