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Gesundheitspolitik

Kinderkranktage und Kinderkrankengeld: Das gilt ab 2024 für berufstätige Eltern

News zu Kinderkranktagen: Vater legt kranker Tochter die Hand auf die Stirn
© iStock / Getty Images Plus / MangoStar_Studio

Kinder sind in der kalten Jahreszeit meistens verschnupft, dauererkältet oder anderweitig krank. Und das kann für berufstätige Eltern mächtig Stress bedeuten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat jetzt Erleichterungen beim Kinderkrankengeld angekündigt. Und auch in Sachen Kinderkranktagen soll sich 2024 etwas bewegen.

Kinder-Krankenschein erst ab dem 4. Krankheitstag

Für gesetzlich versicherte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern im Krankheitsfall von der Arbeit freistellen lassen. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Die Krankenkasse übernimmt dann größtenteils den Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld. In der Regel sind das mindestens 90 % des Nettoverdienstes. Damit Eltern dieses Geld aber auch bekommen, müssen sie ab Tag eins an, die Pflegebedürftigkeit ihres Kindes von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigen lassen. Für Gesundheitsminister Lauterbach (und die betroffenen Eltern) unnötige Bürokratie. Er plant jetzt für 2024, dass ein Arztbesuch erst am vierten Krankheitstag nötig wird. 

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Natalie Köhler

Eine kleine Sorge weniger

Wenn meine Kinder krank sind, ist das ja ohnehin schon eine angespannte Situation, die viel Einfühlungsvermögen, Kraft und gute Nerven verlangt. Drei Tage am Stück ohne ärztliches Attest mit dem Nachwuchs zu Hause bleiben zu können und trotzdem Kinderkrankengeld zu bekommen, das wäre für mich dann schon echt eine Erleichterung. 

Natalie Köhler

Dauerhaft mehr Kinderkranktage

Änderungen sind übrigens auch in Sachen Kinderkranktagen geplant: Nach dem Ende der Corona-Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gewesen. Ein neues Gesetz erhöht die Zahl nun aber für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil, für alleinerziehende Versicherte 30 Tage. Aber: Der Bundesrat muss dem erst noch zustimmen. Wir drücken die Daumen!

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, tagesschau.de

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