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Kinderkrankengeld: Wo, wieviel, wann und wie lange – alle Antworten

Kinderkrankengeld und Kinderkranktage

Kinder werden krank. Das ist einfach ein Fakt und nur natürlich. Besonders Kita- und Schulkinder fangen sich regelmäßig eine Infektion ein und müssen dann zuhause bleiben. Ein krankes Kind kann aber nicht alleine versorgen, schon gar kein Kita-Kind. Wenn Eltern der Arbeit deshalb fern bleiben müssen, können sie Kinderkranktage nehmen und bekommen dann Kinderkrankengeld.

Haben Kinderkranktage und Kinderkrankengeld etwas miteinander zu tun?

Wenn das eigene kranke Kind betreut werden muss und einer der Erziehungsberechtigten deshalb nicht arbeiten kann, kann er für diese Fehltage Kinderkranktage nehmen und bekommt statt seines Gehalts an diesen Tage Kinderkrankengeld.

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Wer bekommt Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld bekommt das Elternteil, dass aufgrund des kranken Kindes der Arbeit fernblieben muss, um sich um das Kind zu kümmern.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung von Kinderkrankengeld bestehen:

  • Wenn beide Elternteile berufstätig sind, haben beide Elternteile Anspruch auf die Lohnersatzleistung.
  • Es besteht aktuell keine bezahlte Freistellung von der Arbeit.
  • Nur wer gesetzlich krankenversicherte Eltern(teile) und Kinder haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wer privatversichert ist oder wenn das Kind mit einem Elternteil privat versichert ist, gibt es kein Geld für Kinderkranktage.
  • Ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit des Kindes.
  • Im Haushalt kann sich niemand anderes (anderes Elternteil, Oma, Opa, Mitbewohner*in, etc.) um das Kind kümmern.
  • Das kranke Kind ist jünger als 12 Jahre.

Hinweis: Kinderkranktage und Kinderkranktage gibt es nur, wenn es im Haushalt niemand anderen gibt, der sich um das kranke Kind kümmern kann. Ist ein Elternteil z. B. in Elternzeit oder nicht berufstätig, "muss" dieser die Betreuung des Kindes übernehmen und es stehen dem arbeitenden Elternteil keine Kinderkranktage und Lohnersatzleistung zu.

Bis zu welchem Alter gibt es Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld gibt es bis zum vollendeten 12. Lebensjahr – also bis zum 12. Geburtstag eures Kindes. Wie es mit den Kinderkranktagen aussieht, wenn euer Kind 12 Jahre und älter ist, könnt ihr hier nachlesen.

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Wie viele Tage kann ich Kinderkrankengeld beziehen?

Kinderkrankengeld gibt für so viele Tage wie euch auch Kinderkranktage zustehen: Gesetzlich versicherte berufstätige Eltern haben jeweils 10 Kinderkranktage pro Kalenderjahr für ihr Kind unter 12 Jahren und bekommen für diese Arbeitstage eine Lohnersatzleistung von der Krankenkasse bezahlt.

Wie viele Kinderkranktage bekommen Alleinerziehende?

Allereinziehende haben Anspruch auf 20 bezahlte Kinderkranktage im Jahr.

Wie viele Kinderkranktage bekommt man bei mehreren Kindern?

Familien mit mehreren Kindern unter 12 Jahren können bis zu 25 Kinderkranktage pro Elternteil pro Kalenderjahr nehmen. Egal, wie viele Kinder man hat, mehr gibt es nicht.

Wie viele Kinderkranktage gibt es zur Coronazeit?

Für die Coronajahre bis April 2023 gibt es gesonderte Regeln zu den Kinderkranktagen und zum Kinderkrankengeld. Alle Infos zu den Besonderheiten von Corona und Kinderkranktagen findet ihr hier.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wie viel Kinderkrankengeld ihr bekommt, hängt von der Höhe eures Einkommens ab. In der Regel bekommt ihr 90 % eures ausgefallenen Nettogehalts. Wer innerhalb der letzten 12 Monate vor den Kinderkrankentagen beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hat, bekommt 100 % seines Gehalts erstattet.

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Wo betrage ich Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld beantragt ihr über eure gesetzliche Krankenkasse und bekommt es auch von dieser ausbezahlt.

Kann ich auch nur halbe Kinderkranktage nehmen?

Nein, das geht leider nicht. Für die Kinderkranktage werden nur für ganze Arbeitstage angesetzt und es wird auch nur für ganze Tage Kinderkrankengeld ausbezahlt.

Können Kinderkranktage flexibel genommen werden?

Ja. Ihr könnt euch die Tage der Betreuung eures kranken Kindes untereinander aufteilen. Wenn euer Kind z. B. eine ganze Woche pflegebedürftig zuhause ist, kann Mama Montag und Mittwoch betreuen und Papa Dienstag, Donnerstag und Freitag übernehmen – wie es für euch als Familie am besten passt.

Bei weiteren Fragen, insbesondere Sonderfällen, schaut am besten auf der entsprechenden Seite des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vorbei.

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Bildquelle: Getty Images/ Halfpoint

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