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Aaaah Stress!

Was machen wir mit unseren Kids, wenn die Kita wegen Streik geschlossen ist?

Streik Kita geschlossen: Mama hält Kleinkind im Arm
© Getty Images/monkeybusinessimages

Immer häufiger stehen wir Familien vor der Frage: Was machen wir, wenn der Job ruft und Kindergarten, Kita oder Hort geschlossen ist, z. B. wie derzeit wegen Streiks? Als erwerbstätige Eltern haben wir gewisse Pflichten, aber auch Rechte. Können Arbeitgeber Arbeitnehmer freistellen, wenn die Kita geschlossen ist? Droht ein Verdienstausfall oder können wir unsere Kids mit zur Arbeit bringen?

Rechte und Pflichten, wenn der Kindergarten geschlossen ist

#1 Muss der Arbeitgeber Eltern von der Arbeit freistellen?

Die rechtliche Regelung lautet: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist“, im Klartext: nicht arbeiten kann. Ein solcher persönlicher Grund ist zum Beispiel eine Krankheit, egal ob von uns Eltern oder von unserem Kind.

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Wenn aber die öffentlichen Verkehrsbetriebe streiken oder wir wegen Schnee und Eis später zur Arbeit kommen, gilt diese Regelung nicht. Und das gilt leider auch für den Fall, dass die Kita streikt oder geschlossen ist: Rechtlich gesehen muss unser Arbeitgeber uns Eltern nicht von der Arbeit freistellen, auch nicht unbezahlt.

Aber trotzdem gibt es Entwarnung: Wenn es keine alternative Unterbringungsmöglichkeit gibt, sei das ein wichtiger Grund, der Arbeit an diesem Tag fernzubleiben. Ihr könnt hier von eurem sogenannten Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Eine Abmahnung oder Kündigung muss nicht befürchtet werden. Teilweise findet ihr hierzu auch Regelungen im Arbeitsvertrag.

Wichtig: Euer Recht auf eine bezahlte Freistellung kann in eurem Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Auch wenn sie das nicht ist, erlischt das Recht auf Lohnfortzahlung laut § 616 BGB nach 10 Tagen.

Eine gute Lösung ist, wenn möglich, alternativ einen Tag Urlaub oder Sonderurlaub zu beantragen. Und vielleicht drückt der/die Chef*in auch beide Augen zu und gewährt eine unbezahlte Freistellung für diesen Tag. So haben wir als Eltern, auch wenn die Kita geschlossen ist, keinen Verdienstausfall.

#2 Darf ich mein Kind mit ins Büro nehmen, wenn die Kita geschlossen ist? 

Hier kann der Arbeitgeber entscheiden. Eine rechtliche Regelung gibt es hierzu nicht – aber vielleicht hat der/die Chef*in nichts dagegen, wenn ein Elternteil den Nachwuchs ausnahmsweise einen Tag mit zur Arbeit nimmt. Funktioniert natürlich nur, wenn Mama bzw. Papa im Büro arbeiten, das Kind dort keinen Gefahren ausgesetzt ist und die Kolleg*innen nicht gestört werden.

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#3  Arbeitspflicht vs Aufsichtspflicht

Finden wir Familien trotz aller Bemühungen keine Ersatzbetreuung für unsere Kinder und ist es auch nicht möglich, die Kids zur Arbeit mitzunehmen, sind wir als Eltern gezwungen, zu Hause zu bleiben. Ansonsten würden wir unsere Aufsichtspflicht verletzen.

#4 Müssen die Kindergartengebühren anteilig erstattet werden?

Ein Erstattungsanspruch von Gebühren für den Kindergarten besteht nicht. Es handelt sich für die Betreiber der Einrichtungen praktisch um „höhere Gewalt“, zumal Streiks grundgesetzlich erlaubt sind. Wenn Kosten für einen Babysitter oder die Tagesmutter anfallen, müssen wir Familien diese selbst tragen.

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#5 Droht eine Kündigung?

Gekündigt werden kann uns Eltern in der Regel nicht – im Zweifel müssen wir aber nachweisen, dass wir uns um eine alternative Unterbringung für unser Kind bemüht haben. Die beste Lösung ist aber natürlich, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen und Streit zu vermeiden. Auch so verhindern wir Familien, wenn die Kita geschlossen ist, einen Verdienstausfall.

Was mache ich, wenn die Kita geschlossen ist?

#1 Arbeitgeber informieren

Wichtig: Arbeitnehmer sollten Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren und auf keinen Fall unentschuldigt der Arbeit fern bleiben. Das könnte eine Abmahnung zur Folge haben. Allermeist findet sich eine Lösung, die für beide Seiten praktikabel ist. Vielleicht ist es möglich, die wichtigsten Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen. Oder vielleicht können wir unser Kind für ein paar Stunden mit zur Arbeit nehmen? Oder wir wechseln uns mit dem/der Partner*in ab und beide übernehmen für ein paar Stunden die Kinderbetreuung.

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Ihr seid mit den Kids zu Hause und dieTablets laufen heiß? We feel you! Im Video haben wir ein paar schöne Beschäftigungen, die den Kids und euch hoffentlich den Tag etwas verschönern:

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#2 Alternativen checken

Glück im Unglück: Anderen Eltern geht es in dieser Situation nicht anders. Vielleicht nehmen befreundete Familien das Kind für ein paar Stunden und dann wird getauscht? So lässt sich gemeinsam eine Notbetreuung auf die Beine stellen. Vielleicht kann ein Elternteil problemlos daheim bleiben und zwei, drei andere Kinder mitbetreuen. Oder wir können selber aufs Home Office ausweichen. Und am allerbesten ist natürlich, wenn folgendes klappt: Wir nehmen als Arbeitnehmer einen Tag Urlaub und unternehmen mit unserem Kind etwas Schönes.

#3 Notbetreuung anfragen

Viele haben Sorgen, wenn die Kita oder der Kindergarten geschlossen ist, dass Verdienstausfall droht. In manchen Städten und Gemeinden oder auch in individuellen Einrichtungen wird aber teilweise eine Notbetreuung organisiert. Nachfragen kann sich also lohnen.

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Jennifer Kober

Immer wieder umplanen

Auch unser Team ist derzeit von den Schließungen betroffen – in meiner Familie ist es die Kita, die geschlossen hat. Da wird der Alltag zum ganz schönen Juggeling Act, besonders dann, wenn man kein Netzwerk oder Familie in der Nähe hat. Wir sind also bei euch und wünschen euch gute Nerven! 

Jennifer Kober

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